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AUFGABEN | ZU DEN WERTPAPIEREN

1 Suchen Sie die Definition folgender Wertpapiere:

– das Konnessement – der Warrant Um welche Wertpapierkategorie handelt es sich?

2 Evelyne hat von Thomas ein Bild gekauft und schuldet ihm CHF 500.–. Schon bald tritt Thomas seine Forderung an Joséphine ab, indem er ihr Evelynes Schuldschein übergibt. a ) Evelyne, die über die Forderungsabtretung nicht informiert war, überweist CHF 500.– aufs Bankkonto von Thomas. Wie ist die Rechtslage? b ) Als Joséphine bei Evelyne die Schuld eintreiben möchte, wendet diese ein, dass das Bild schadhaft gewesen sei, und sie deshalb eine Preisminderung zu Gute habe. Joséphine meint, dass sie das nichts angehe, denn schliesslich habe sie Evelyne das Bild nicht verkauft. Wie ist die Rechtslage? c ) Joséphine möchte bei Evelyne die von Thomas abgetretene Forderung einziehen, als sie, sehr zu ihrer Überraschung erfährt, dass der Vertrag zwischen Evelyne und Thomas nur vorgetäuscht war. Heisst das nun, dass Joséphine keine Forderung gegenüber Evelyne hat?

3 Corinne und Michael schliessen ein Darlehen über CHF 5000.– ab. Michael übergibt Corinne zu diesem Zweck einen Schuldschein über diesen Betrag.

a ) Corinne verlegt in der Folge diesen Schein. Trotzdem verlangt sie nach Ablauf der Darlehensfrist von Michael das Begleichen der Schuld. Muss Michael die Summe zurückzahlen, selbst wenn Corinne den Schuldschein nicht vorweisen kann? b ) Michael ist etwas knapp bei Kasse und einigt sich mit Corinne, vorerst einmal CHF 2000.– zu leisten. Sie kommen überein, die Rückzahlung des Restbetrags von CHF 3000.– aufzuschieben. Welche Vorsichtsmassnahmen sollte Michael treffen?

4 Ariane hat ihren Mantel an der Garderobe des Theaters abgegeben, aber leider ihren Garderobenschein verloren.

a) Kann sie trotzdem die Rückgabe ihres Mantels verlangen? b ) Hans findet den Schein auf dem Boden und präsentiert diesen in der Folge an der Garderobe. Muss das Garderobenpersonal den Schein akzeptieren?

5 Adèle hat einen Lotterieschein gekauft. Zwei Tage später spricht sie darüber via Whatsapp mit ihrem Freund Hugo. Er schlägt vor, ihr den Schein für das Dreifache des Kaufpreises abzuneh- men, da er glaubt, dass Adèle ein Glückkind ist. Adèle schickt Hugo eine Foto des Scheins mit einer kurzen Textbestätigung ihres Übereinkommens. Einige Tage später findet die Ziehung statt, und siehe da: der Lotterieschein gewinnt! Adèle lässt Hugo sofort wissen, dass sie keine Absicht habe, ihm den Schein abzutreten. Sie ist der Ansicht, dass sie keine rechtlich verbindli- che Abmachung getroffen hätten, da sie nichts unterzeichnet habe. Hugo glaubt seinen Ohren nicht zu trauen und fragt sich, ob er selbst den Schein gegenüber der Lotteriegesellschaft einlösen könne, und zwar gegen Vorweisung der Foto und der schriftlichen Abmachung. Wie ist die rechtliche Lage? 6 Die Alpha AG hat von Beta AG Waren im Wert von CHF 100 000.– gekauft. Da sie etwas Liquiditätsprobleme hat, bittet sie die Beta AG, ihr einen Kredit über 6 Monate zu gewähren, was diese akzeptiert. Da die Beta AG aber selbst Liquiditätsprobleme hat, fragt sie ihre Bank, die Gamma AG, ob sie die Schuld an sie abtreten könne, selbstverständlich gegen eine Gebühr. Die Bank fordert die Beta AG auf, einen Wechsel zu ziehen, indem die Alpha AG angehalten wird, der Gamma AG an einem bestimmten Datum CHF 100 000.– zu zahlen. Nach- dem die Alpha AG unterzeichnet hat, verkauft die Beta AG den Wechsel an die Bank. Geben Sie an: wer ist der Aussteller, der Bezogene und der Begünstigte dieses Wechsels?

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