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➞ ArG 15: Pausen müssen vom Arbeitgeber entschädigt werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitsplatz nicht verlassen darf. Die Pausen betragen demnach: ➞ eine Viertelstunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als fünfeinhalb Stunden ➞ eine halbe Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als sieben Stunden ➞ eine Stunde bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als neun Stunden.

➞ ArG 15 a: Arbeitnehmer haben Anrecht auf eine tägliche Ruhezeit von mindestens elf aufein- ander folgenden Stunden.

➞ ArG 16–20: Nachtarbeit und Sonntagsarbeit muss mit einem Lohnzuschlag von 25 % bzw. 50 % entschädigt werden und ist erlaubt, wenn: ➞ der Arbeitgeber eine Bewilligung hat, ➞ die Arbeit aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen unentbehrlich ist, ➞ sie dringend ist und ➞ der Arbeitnehmer eingewilligt hat

➞ ArG 20 a: Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellt.

ArG 35–36 stellen Mindestvorschriften für schwangere und stillende Frauen auf. So dürfen z. B. schwangere und stillende Frauen nur mit ihrem Einverständnis beschäftigt werden (ArG 35 a Abs. 1).

WHATSAPP IM JOB – WAS IST O.K., WAS DANEBEN ? Noch schnell eine Whatsapp- Nachricht an die Kollegin, dass man nicht an die Sitzung kommt – diese Art der

Termine vereinbaren Auch hier gilt: Wenn es sich im Team bereits etabliert hat, gewisse Absprachen im Whatsapp-Chat zu machen, spricht auch nichts gegen eine Terminvereinbarung auf diesem Weg. Bei Terminen mit dem Chef ist die Faustregel: Je höher oben in der Hierarchie er ist, desto formeller sollte die Terminfindung vonstattenge- hen – also etwa per E-Mail und oder sogar über den Assisten- ten des Vorgesetzten. Probleme besprechen Der Kollege mobbt, die Abläufe sind holprig, das Projekt geht nicht voran: Bei ernsthaften Problemen ist es wenig ratsam, diese der Chefin im Whatsapp- Chat um die Ohren zu hauen. Auch Experten sind sich einig: Um Konflikte zu lösen, ist der Messenger nicht optimal. Es entstehen beispielsweise schnell Missverständnisse, weil man Mimik und Gestik des Gegenübers nicht vor sich sieht. Echte betriebliche Pro- bleme bespricht man deshalb immer noch am besten im Vier-Augen-Gespräch mit dem Vorgesetzten.

Verspätung anmelden Der Zug steckt fest oder das Auto im Stau – was wäre einfa- cher, als das schnell der Chefin im Messenger zu schreiben? Aber Achtung: Es kommt in diesem Fall auf den Vorgesetz- ten und das Arbeitsklima im Team an. Wer ohnehin schon oft mit der Chefin geschäftlich chattet, dürfte in der Regel nichts zu befürchten haben. Wichtig ist dennoch die Form: Eine höfliche Anrede und fehlerfreies Deutsch sind ein Zeichen von Respekt – auch im Chat. Kündigen Die Kündigung einzureichen, ist meist unangenehm. Im Messenger erspart man sich die persönliche Konfrontation mit dem Chef. Doch abgesehen da- von, dass es nicht die feine Art ist, rät Arbeitsrechtler Rudolph «dringend» von dieser Form der Kündigung ab. «Nur eine schriftliche Kündigung gegen Quittung oder ein Einschreiben bringt wirklich Rechtssicher- heit», sagt er zu 20 Minuten. Unzulässig ist es aber nicht, den Job per Whatsapp an den Nagel zu hängen – das OR kennt für Kündigungen keine Formvorschriften. In den meisten Arbeitsverträgen gibt es dazu jedoch meist klare Regeln.

Kommunikation ist längst im Job-Alltag angekommen. Nicht nur im Privatleben, auch im Beruf werden Smartphone- Nachrichtendienste immer wichtiger. Das ist das Ergebnis einer Umfrage der deutschen Marktforscher von Respondi. Sie besagt: 52 Prozent der Arbeitnehmer nutzen Messen- ger, um innerhalb des Teams zu chatten. Solange man seinen Job gut macht, haben die meisten Chefs auch gar nichts dagegen. Doch gibt es Situationen, in denen der Einsatz von Mes- sengern nicht angebracht ist? Gibt es gar rechtliche Grenzen? 20 Minuten hat fünf Fälle analysiert. Krank melden Wenn am Morgen der Hals kratzt und die Glieder schmer­ zen, ist es verlockend, sich per Whatsapp beim Chef abzumelden. Das ist rechtlich gesehen sogar erlaubt – sofern im Arbeitsvertrag oder im Personalreglement nichts anderes vorgeschrieben ist. Empfehlen würde es Arbeits- rechtsexperte Roger Rudolph trotzdem nicht.

( vb )

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