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Erst wenn alle medizinischen Versuche, das Leben aufrecht zu erhalten gescheitert sind, wird die Organspende für das behandelnde Team zum Thema. Es ist auch zu Lebzeiten möglich, eine Niere oder einen Teil der Leber zu spenden. Eine Lebendspen- de erfolgt meistens zugunsten einer bestimmten Person innerhalb des engen sozialen Umfeldes. Ist die Niere der nahestenden Person medizinisch nicht kompatibel, kann über das Überkreuz-Lebend- nierenspende-Programm eine Niere von einem anderem Paar ausgetauscht werden. Eine Einwilligung zur Organspende liegt nach bisheriger Regelung vor, wenn die Verstorbene sich zu Lebzeiten für die Organspende ausgesprochen oder dies ihren Angehörigen mitgeteilt hat oder die Angehörigen stellvertretend im Willen der Verstorbenen zustimmen. Die Gesetzesände- rung der erweiterten Widerspruchsregelung tritt voraussichtlich 2026 in Kraft. Wer nach seinem Tod keine Organe spenden will, soll dies künftig festhalten. Ist keine Willensäusserung bekannt, wird davon ausgegangen, dass die verstorbene Person der Organspende zugestimmt hätte. Doch auch dieses Gesetz gibt den Angehörigen die Möglichkeit, an Stelle der verstorbenen Person Widerspruch zu erheben. Wenn eine Einwilligung zur Organspende besteht und der Hirntod ge- mäss Gesetz durch zwei Ärztinnen bzw. Ärzte bestätigt ist, wird Swisstransplant kontaktiert. Ein Computerprogramm ermittelt, unter Berücksichtigung der Zuteilungskriterien, die Priorität der möglichen Empfänger auf der Warteliste. Die Kriterien, die für die Zuteilung der Organe gelten, sind vom Bundesrat festgelegt und berücksichtigen unter anderem die medizinische Dringlich- keit, den medizinischen Nutzen sowie die Wartezeit (siehe Abbildung).

Organzuteilung nach Einwilligung

Medizinische Dringlichkeit

Wohnsitz Schweiz

Medizinischer Nutzen

Prioritäten ( Kinder/Blutgruppe )

Wartezeit

BERICHT EINES ANGEHÖRIGEN «Es war eine schwierige Entscheidung, meinen Vater nach einer Woche im künstlichen Koma und ohne Hoffnung auf ein Weiterleben gehen zu lassen. Zu wissen, dass dank ihm andere Menschen ein zweites Leben erhalten haben, gab nach einem so sinnlosen Verlust viel Kraft. Es ist ein wunderbarer Gedanke, mit seinem letzten Willen anderen Menschen zu helfen.» M.S.

Wie kommt das Organ vom Spender zum Empfänger?

Eine Organspenderin kann bis zu sieben Organe spenden. Sind alle Organe auf Papier zugeteilt, legen Ärzteteams den Zeitpunkt der Organentnahme fest. Nach der Explantation werden die Organe in sterile, kalte Konservierungslösung verpackt und in einer Kühlbox in die verschiedenen Empfängerspitäler gebracht. Idealerweise sollte das beim Herzen nicht länger als 3–4 Stunden dauern. Bei der Lunge, Leber und Pankreas sind es 6–8 Stunden und bei der Niere 12–24 Stunden. Die Transportlogistik wird durch Alpine Air Ambulance (AAA) im Mandat von Swisstransplant si- chergestellt. Je nach Organ und Distanz werden für den Transport Taxis, Ambulanzen, Helikopter oder sogar Jets eingesetzt.

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www.swisstransplant.org

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