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FUNKTIONSWEISE DER SCHULDENBREMSE BEIM BUND
Ausgaben
Einnahmen
Zeit
Die Schuldenbremse will die Verschuldung über den Konjunkturzyklus hinweg konstant halten. Sie ist eine Ausgabenregel und steuert den Bundeshaushalt durch die Begrenzung der Ausgaben. Konkret begrenzen die um den Konjunkturfaktor angepassten Einnahmen den Ausgabenplafond.
Die Formel lautet: A = E × k
A bezeichnet hierbei den Höchstbetrag der beantragten Gesamtausgaben, E die geschätzten Ein nahmen und k den Konjunkturfaktor. Er ist definiert als das Verhältnis des geschätzten Trend-Brutto- inlandprodukts zum geschätzten aktuellen Bruttoinlandprodukt:
Trend BIP
k < 1
Trend-BIP aktuelles BIP
k =
k < 1
k > 1
Aktuelles BIP
In der Hochkonjunktur ist der Konjunkturfaktor kleiner als eins, wodurch Überschüsse zu erzielen sind. Während einer Rezession ist der Konjunkturfaktor grösser als eins, damit sind Defizite erlaubt. Über den ganzen Konjunkturzyklus gleichen sich Überschlüsse und Defizite aus, und der Haushalt ist längerfristig ausgeglichen.
Dieser Anstieg führte zu intensiven politischen Aktivitäten beim Bund. Im Jahr 2001 nahm das Volk mit grosser Mehrheit die Schuldbremse mit der Verankerung in der Bundesverfassung an. Das Hauptziel besteht darin, dass über einen ganzen Konjunkturzyklus von rund 5 bis 7 Jahren keine neuen Schulden mehr zugelassen sind. In einer Rezession darf die Verschuldung ansteigen, die aber in der Hochkonjunktur wieder abgebaut werden muss. Nach der Einführung der Schuldenbremse im Jahre 2003 hat der Bund seine Nettoschuld von 115 Milliarden Franken bis 2019 auf noch 109 Milliarden Franken abgebaut. Die Schuldenbremse hat sich somit als wirksam erwiesen. Anschliessend stieg sie unter anderem wegen der Corona- Epidemie auf 142 Milliarden Franken im Jahre 2023 an. Der Bund unterscheidet zwischen dem ordentlichen und dem ausserordentlichen Haushalt. Au- sserordentliche Ausgaben sind auf aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbaren Ent- wicklungen wie schwere Rezessionen, Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien zurück- zuführen. Entsprechend werden die beiden Steuerinstrumente ausserhalb der Staatsrechnung «Ausgleichskonto» für die ordentlichen Rechnung und «Amortisationskonto» für die ausseror- dentliche Rechnung ausserhalb der Staatsrechnung geführt. Dem Ausgleichskonto werden die strukturellen Defizite der ordentlichen Rechnung belastet. Dem Amortisationskonto werden die ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen wie die ausserordentlichen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank belastet resp. gutgeschrieben. Sie zeigen in jedem Jahr die seit Einführung der beiden Schuldenbremsen kumulierten Überschüsse resp. die Defizite auf. Zur Bekämpfung der Corona-Krise hat der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 gesamthaft 35,4 Milliarden Franken ausgegeben. Davon entfällt über 30 Milliarden Franken auf den ausserordent- lichen Haushalt und nur ein kleiner Teil auf den ordentlichen Haushalt.
Schuldenbremse und Corona
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