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Exkurs : Konsumkreditgesetz KKG
1. Geltungsbereich
Das Konsumkreditgesetz erfasst nur Konsumkredite, das heisst Kredite an natürliche Personen, die keinem beruflichen oder gewerblichen Zweck dienen.
Kreditarten Das Konsumkreditgesetz schützt Kontoinhaber bei ➞ Überziehungskrediten auf laufendem Konto und ➞ Kontoüberziehungen, die die Bank stillschweigend akzeptiert. Folgende Verträge werden ebenfalls durch das Konsumkreditgesetz geregelt: ➞ Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption ➞ Darlehen (insbesondere Finanzierungs- und Ratenkredite), Zahlungsaufschübe und ähnliche Finanzierungshilfen ➞ Bestimmte Leasingverträge mit maximal drei Jahren Laufzeit (36 Monate) Ausnahmen KKG 7 Ein Überziehungskredit fällt insbesondere dann nicht unter Konsumkreditgesetz, wenn er ➞ grundpfandgedeckt ist ➞ durch hinterlegte bankübliche Sicherheiten gedeckt ist ➞ durch ausreichende Vermögenswerte gedeckt ist, welche der Kreditnehmer beim Kreditgeber hält ➞ weniger als CHF 500.– oder mehr als CHF 80 000.– beträgt ➞ innert drei Monaten zurückbezahlt werden muss ➞ innert zwölf Monaten in nicht mehr als vier Raten zurückbezahlt werden muss
Der Höchstzinssatz liegt zur Zeit bei 10 %. Höhere Zinssätze gelten als Wucher. Der Bundesrat kann diesen Prozentsatz verändern.
Höchstzins KKG 14
Vom unterzeichneten Kreditvertrag kann innert vierzehn Tagen (Poststempel gilt) nach Erhalt des Vertragsdoppels mit ein geschriebenem Brief zurückgetreten werden. Dies würde eigent- lich bedeuten, dass die Frist abzuwarten ist, bis der beantragte Kredit ausbezahlt oder die geleaste Ware übergeben wird.
Widerruf KKG 16
Formvorschriften für Verträge, die dem KKG unterstellt sind
Schriftlicher Vertrag Zehn zwingende Inhaltsangaben ( KKG 9 II a–j )
Barkredit KKG 9
Schriftlicher Vertrag Fünf zusätzliche Bestimmungen neben den zwingenden Inhalten des Barkredit-Vertrages ( KKG 9 )
Finanzierung des Kaufs von Waren oder Dienstleistungen KKG 10
Schriftlicher Vertrag Acht zwingende Inhaltsangaben
Leasingvertrag (für Private) KKG 11
Überziehungskredit mit Kreditoption ( z. B. Lohnkonto ) KKG 12
Schriftlicher Vertrag Vier vorgeschriebene Inhalte
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