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AUFGABEN | ZUM GRUNDSTÜCKKAUF

1 Heiri Basler kauft ein Einfamilienhaus. Sein Kollege Beat Hächler entscheidet sich für eine Eigentumswohnung. Welche Arten von Verträgen schliessen die beiden ab? Siehe ZGB 655, Grundeigentum.

2 Welche Formvorschriften müssen Heiri Basler und Beat Hächler bei ihren Kaufverträgen beachten?

3 Erich Aebi hat ein Grundstück gefunden, das seinen Vorstellungen ideal entspricht. Allerdings ist er sich über den Kauf noch nicht ganz sicher, weil er die Finanzierung nochmals durchrech- nen muss. Dazu benötigt er Baupläne, die ihm der Architekt in etwa vier Monaten versprochen hat. Um in dieser Frist das Grundstück nicht an einen anderen Kaufinteressenten zu verlieren, schliesst er mit dem Verkäufer einen Vorkaufsvertrag auf fünf Monate. Welche Rechte sichert er sich damit?

4 Müssen Herr Aebi und der Grundstückbesitzer beim Abschluss des Vorkaufsvertrages irgendwelche Formvorschriften beachten?

5 Erich Plain kauft von der Familie Hagmann ein Einfamilienhaus. Der Vertrag wird am 24. März unterzeichnet. Allerdings kann das Haus erst mit Antrittstermin 1. September übernommen werden. Im Juli verursacht ein Wasserrohrbruch im Haus einen grösseren Schaden. Wer muss jetzt die Reparaturkosten übernehmen?

6 Herr Plain hat das Haus termingerecht beziehen können. Der Wasserschaden ist behoben. Bereits nach zwei Jahren stellt sich jedoch heraus, dass das Fundament des Hauses derart schlecht ist, dass es einseitig absinkt, was grosse Risse in einer Seitenwand verursacht. Kann Herr Plain auf die ehemaligen Eigentümer zurückgreifen?

7 Rico Hänsler erwirbt zu einem günstigen Preis ein in der Landwirtschaftszone gelegenes Grundstück. Zwei Jahre später will er es mit Gewinn weiterverkaufen. Darf er das?

Die besondere Arten des Kaufes ( OR 222–236 )

In diesem Teil des ORs werden die Käufe nach Muster (OR 222), auf Probe (OR 223 ff.) sowie die Versteigerung (OR 229 ff.) behandelt. Ursprünglich war an dieser Stelle auch der Kredit- oder Teilzahlungskauf geregelt, bevor diese Kaufart wegen ihrer weiten Verbreitung ein spezielles Ge- setz erhielt (siehe Ausführungen zum Konsumkreditgesetz im folgenden Exkurs). Der Kauf auf Probe findet im Versandhandel oder beim Teleshopping statt. Der Käufer bestellt eine im Katalog oder im TV-Studio angebotene Ware zu sich nach Hause, wo er sie in Ruhe prü- fen kann. Bei Nichtgefallen schickt er die Sache wieder zurück, und die Angelegenheit ist für ihn erledigt. Das Prüfen zu Hause sowie die Rückgabemöglichkeit machen diese Kaufart attraktiv. Der Anbieter bleibt bis zur Bezahlung der Ware oder bis zum Ablauf der Retourenfrist Eigentümer der Sache ( OR 223 Abs. 2 ). Die Versteigerung hingegen hat in Zeiten von Ricardo und ebay an Aktualität gewonnen. Ob bei einer Versteigerung im Gantamt (Versteigerungsamt) oder auf einer Onlineplattform, es gelten dieselben Grundregeln: ➞ Der Bietende ist an sein Gebot gebunden bis er allenfalls überboten wird (OR 231). ➞ Der Kaufvertrag kommt mit dem Zuschlag des Anbieters zustande (OR 229 Abs. 2). Mit dem Zuschlag geht auch das Eigentum an den Bietenden über (OR 235). ➞ Der Veräusserer kann sofort vom Kauf zurücktreten, wenn nicht Zahlung in bar oder gemäss den Versteigerungsbedingungen geleistet wird (OR 233 Abs. 2).

Kauf auf Probe

Versteigerung

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