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21 Karim möchte sein Auto verkaufen, um sich ein Motorrad anzuschaffen. Er fragt sich, ob er gegenüber dem Käufer seines Autos die gleichen Garantieverpflichtungen hat, wie wenn dieser einen Neuwagen kaufen würde. Beraten Sie Karim.

Beim Grundstückkauf handelt es sich um den Erwerb von Grundstücken verschiedenster Art so- wie um Liegenschaften. Als Grundstücke gelten nach Gesetz ZGB 655: ➞ Bauland ➞ Landwirtschaftliche Grundstücke ➞ Liegenschaften ➞ Stockwerkeigentum ➞ Bergwerke ➞ Miteigentumsanteile an Grundstücken Da Lalive in der Folge keine Zahlung erhielt, forderte er Dupont am 31. August 2018 schrift- lich auf, den Betrag von CHF 25 000.– unverzüglich zu überweisen. Dupont antwortete am 1. September 2018, er habe auf Anraten seines Garagisten bei einem Fahrzeugexperten ein Gutachten eingeholt, das gestern eingetroffen sei. Danach stehe fest, dass ein früherer Eigentümer den Motor des Personenwagens beim Kilometerstand von 160 532 km habe ersetzen lassen. Bei dieser Gelegenheit sei der Tachometer wieder auf Null gesetzt worden. Zufolge Wandelung des Vertrages sei kein Kaufpreis geschuldet. Da Pierre Lalive vom Aus­ wechseln des Motors und der Rückstellung des Tachometers nichts gewusst hatte, beharrte er mit Schreiben vom 5. September 2018 auf dem Kaufpreis von CHF 25 000.–. Von September 2018 bis Dezember 2018 benützte Alain Dupont den Mercedes weiter und legte mit ihm in dieser Zeit rund 10 000 km zurück. Am 20. Dezember 2018 klagte Pierre Lalive auf Bezahlung von CHF 25 000.–. Nach einem Expertenbericht betrug der Marktwert des Mercedes im Zustand, wie er von Lalive verkauft wurde, am 7. Juli 2018 CHF 9870.–. Bei einem wirklichen Kilometerstand von 140 348 km hätte der Marktwert am 7. Juli 2018 CHF 21 160.– betragen. Ist Alain Dupont verpflichtet, Pierre Lalive den vereinbarten Kaufpreis zu bezahlen? 22 Mit schriftlichem Vertrag vom 7. Juli 2018 kaufte Alain Dupont von Pierre Lalive einen gebrauchten Personenwagen der Marke Mercedes Benz. Darin wurden das Kauf- objekt, der Kaufpreis und die Zahlungsmodalitäten wie folgt umschrieben: «Kaufobjekt: Mercedes Benz 380 SEL, Jg. 90, dunkelblau, Stamm-Nr. XM357SLO786, km-Stand heute 7. Juli 2018 140 348 km, Verkaufspreis CHF 25 000.–, zahlbar innert 30 Tagen ab Übergabe des Fahrzeugs.» Weiter vereinbarten die Parteien: «Das Fahrzeug wird übergeben wie gesehen und gefahren. Ohne jegliche Garantie.» Eine Woche später, am 15. Juli 2018, holte Alain Dupont das Fahrzeug bei Lalive ab.

Der Grundstückskauf ( OR 216–221 )

Der Grundstückkauf ist an drei gesetzliche Formvorschriften gebunden. ➞ Schriftlichkeit ➞ Öffentliche Beurkundung ➞ Eintrag in das öffentliche Register (Grundbuch)

Ist für die Übernahme des Grundstückes durch den Käufer ein bestimmter Zeitpunkt vertraglich vereinbart, so wird vermutet, dass Nutzen und Gefahr erst auf diesen Zeitpunkt auf den Käufer übergehen.

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