WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
2 Bruno Candreia braucht BluRay-Rohlinge und erinnert sich an ein Inserat in der Zeitung, in welchem ein Supermarkt auf ½ -Preis-Aktion aufmerksam gemacht hat. Tatsächlich findet er im entsprechenden Geschäft noch zwei der gesuchten BluRay-Spindeln mit dem ½ -Preis- Kleber. Die Kassiererin weigert sich jedoch, ihm den halben Preis zu tippen, weil die Aktion gestern abgelaufen sei. Kann Herr Candreia auf dem halben Preis beharren? 3 Im Zuge einer grossangelegten Werbeaktion versendet der Verlag «Gesünder leben» sein neuestes Buch mit Rezepten aus der Vollwertküche. Auch Regula Ryser gehört zum «Ausge- wählten Kreis von Personen, die vom Sonderangebot profitieren dürfen». Im gleichen Brief, der dem Buch beiliegt, steht auch die Bitte um Rücksendung innert 10 Tagen, falls Frau Ryser das Buch nicht zum Sonderpreis von CHF 42.– behalten will. Frau Ryser legt das Buch auf die Seite und vergisst die Angelegenheit. Als sie einen Monat später vom Verlag «Gesünder Leben» eine Zahlungsaufforderung erhält, wirft sie diese kurzerhand in den Papierkorb. Handelt sie damit richtig? 4 Fritz Reimann kauft in Zürich in einem Elektronik-Geschäft einen Laser-Drucker. Da er kein Auto besitzt, lässt er sich den Drucker nach Hause liefern. Termingerecht trifft das Gerät ein. Doch weigert sich Herr Reimann, die Rechnung zu bezahlen, da er angenommen hat, dass die Transportkosten vom Verkäufer übernommen würden, und er jetzt für den Transport einen Aufpreis bezahlen muss. Ist Herr Reimann im Recht?
5 Wie würde sich die Situation darstellen, wenn Herr Reimann bei seinem Druckerkauf ein Bestellformular unterschrieben hätte, auf dem eine Frankolieferung vereinbart worden wäre ?
6 Frau Oberli will am Samstag in der Bäckerei den Frühstückszopf für Sonntag kaufen. Was ist rechtlich gesehen der Unterschied, wenn sie der Verkäuferin sagt: «Ich will einen Zopf kaufen» oder «Ich will diesen Zopf kaufen» und dabei auf einen besonders gut gebackenen zeigt?
7 Lisa Hofer betreibt einen kleinen Delikatessenladen, der vor allem auch für sein ausgesucht schönes Gemüse und sein Fruchtangebot bekannt ist. Deshalb legt sie grossen Wert auf einen gezielten Einkauf. Bei einem Engroshändler entdeckt sie besonders schöne Feigen. Sie sucht sich drei ganz bestimmte Kisten aus. Weil sie auf dem Engrosmarkt noch einige andere Dinge erledigen will, lässt sie ihre Feigen auf die Seite stellen und will sie nachher abholen. Die Bezahlung soll wie immer über die Monatsrechnung erfolgen. Als Frau Hofer zwei Stunden später ihre Feigen abholen will, teilt ihr der Engroshändler mit, dass diese in der Zwischenzeit leider von einem unvorsichtigen Kunden stark beschädigt worden seien, weil ein Stapel Holzkisten darauf gefallen seien. Wer trägt den Schaden? 8 Wie wäre die Rechtslage, wenn Frau Hofer die Feigen nicht persönlich ausgesucht, sondern einfach telefonisch zwei Kisten bestellt hätte? Beurteilen Sie die Situation nach folgenden zwei Gesichtspunkten: a ) Der Früchtehändler hat die zwei Kisten bereits zum Abholen auf die Seite gestellt. b ) Der Früchtehändler ist noch nicht dazu gekommen, die Bestellung von Frau Hofer zu bearbeiten, als ein Hubstaplerfahrer sämtliche Feigen zu Brei fährt. 9 Christoph Graf ist Uni-Student und hat soeben seine Autoprüfung bestanden. Jetzt ist er auf der Suche nach einer günstigen Occasion. Mit Herrn Knecht, seinem Nachbarn, kommt er über- ein, dessen alten Wagen für CHF 3000.– zu kaufen. Sie machen ab, dass Christoph Graf am nächsten Tag bei Barzahlung das Auto übernehmen wird. Als er zum vereinbarten Zeitpunkt mit dem Geld bei Herrn Knecht vorbeikommt, erklärt ihm dieser, dass er das Auto inzwischen für CHF 4000.– dem Arbeitskollegen Hess verkauft habe. Wie ist die Rechtslage?
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