Recht Staat Wirtschaft 20

RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT

Die Grundlagen über die Quittung finden wir im OR 88–90.

Die Quittung

➞ Titel: Quittung ➞ Adresse des Zahlenden (Schuldners) ➞ Empfangsbestätigung des Gläubigers (Geldempfängers) z. B. der Unterzeichnete bestätigt, von xy den Betrag von CHF ____ erhalten zu haben ➞ Höhe der bezahlten Summe in Zahlen und Worten ➞ Zweck der Zahlung: Detaillierte Angaben ➞ Ort der Zahlung ➞ Datum der Zahlung ➞ Unterschrift des Empfängers (Gläubigers) OR 88. Der Schuldner, der eine Zahlung leistet, ist berechtigt, eine Quittung und, falls die Schuld vollständig getilgt wird, auch die Rückgabe des Schuldscheines oder dessen Entkräftung zu for- dern. Der Gläubiger bescheinigt mit seiner Unterschrift auf der Quittung, dass die Forderungen durch den Schuldner erfüllt wurden. Eine Quittung soll so vollständig wie nur möglich sein. Sie kann auf einem vorgedruckten Formular oder auf einem leeren Blatt Papier erstellt werden.

Links: Rechnung Rechts: Quittung

AUFGABEN | ZUM FAHRNISKAUF

Bei den folgenden Aufgaben zum Fahrniskauf sollten Sie auch die Bestimmungen im allgemeinen Teil des OR beachten, denn oft geht es beim Kaufvertrag auch um das Problem, ob überhaupt ein rechtsgültiger Vertrag zustande gekommen ist oder nicht. Siehe für die Aufgaben 1–3 auch OR 1–11.

1 In einem CD-Shop ist Egon Bär auf der Suche nach einer ganz speziellen CD seines Lieblingssängers. Leider ist die Aufnahme nicht vorhanden. Der Ladeninhaber erklärt sich jedoch bereit, ihm die gewünschte CD zu bestellen. Egon gibt ihm mündlich den entsprechenden Auftrag und hinterlässt seine Telefonnummer, damit er ihn benachrichtigen kann, wenn die CD zum Abholen bereit ist. In der Zwischenzeit sieht Egon Bär jedoch in einem anderen Laden genau die gesuchte CD zu einem viel günstigeren Preis. Als ihm der Inhaber des CD-Shops anruft, erklärt er ihm, dass er die CD jetzt nicht mehr brauche. Kann der Verkäufer darauf bestehen, dass Egon die CD trotzdem bezahlt?

86

Powered by