WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
Will der Gläubiger, dass der Vertrag weiterhin bestehen bleibt und dass auch die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht wird, so beharrt er auf der Erfüllung der Leistung. Damit wird die Erfüllung des Vertrags sowie Schadenersatz für den entstandenen Verspätungsschaden verlangt. Will der Gläubiger, dass zwar der Vertrag bestehen bleibt, hält er aber nicht an der Leistung fest, so verzichtet er auf die Erbringung der Leistung, verlangt aber Schadenersatz im Umfang des positiven Vertragsinteresses. Dies bedeutet, dass der Gläubiger so gestellt wird, wie wenn Vertrag korrekt erfüllt worden wäre. Er kann bei dieser Variante ausserdem einen entgangen Ge- winn geltend machen. Will der Gläubiger nicht, dass der Vertrag bestehen bleibt, so tritt er vom Vertrag zurück. Er kann Schadenersatz im Umfang des negativen Vertragsinteressens geltend machen. Dies bedeutet, dass der Gläubiger so gestellt wird, wie wenn der Vertrag nie zustanden gekommen wäre. Dem Schuldner ist häufig eine richtige Erfüllung nur dann möglich, wenn der Gläubiger seinerseits auch mitwirkt. Verweigert der Gläubiger z. B. die Annahme der angebotenen Leistung, so kommt er in den sog. Gläubigerverzug. Der Schuldner hat folgende Möglichkeiten: Recht zur Hinterlegung ( OR 92 ) ; Recht zum Verkauf ( OR 93 ) und Recht zur Rücknahme ( OR 94 ).
Gläubigerverzug
AUFGABEN | ZUM GLÄUBIGERVERZUG 1 Der Gemüsegrosshändler Kesseli will am Mittwoch die bestellten 500 kg rumänischen Gurken beim Lebensmittelhändler Piller abliefern. Als er mit seinem Lieferwagen vorfährt, findet er an der Türe einen Zettel: «Bin bis Sonntag auf einer Velotour. Gruss Piller». Was kann Kesseli tun?
2 Karl Zünd muss zum Zahnarzt. Obwohl er den Termin in seiner Agenda vermerkt hat, vergisst er ihn und erscheint zwei Stunden zu spät in der Praxis. Was wird der Zahnarzt vermutlich unternehmen?
3 Für das Konzert der «Fidelen Oberhöfner Spatzen» bestellt der Veranstalter 500 Paar Bratwürste auf 18.00 Uhr. Als Metzger Eidenbenz um 22.00 Uhr immer noch wartet, deponiert er alle Würste vor der verschlossenen Türe des Sternen-Saales. Hat er richtig gehandelt? Welche Möglichkeiten sieht das Gesetz vor?
4 Walter Wetter beschliesst, Russisch zu lernen. In Raisa Chrustschowa findet er eine geduldige Lehrerin. Leider hat Wetter nicht so viel Geduld und glänzt bereits nach der dritten Lektion mit Abwesenheit. Nachdem sie schon fünf Mal gewartet hat, bittet Sie Frau Chrustschowa um Rat.
AUFGABEN | ZUM SCHULDNERVERZUG
1 Ein Käufer und ein Verkäufer sind sich über sämtliche Vertragsbedingungen einig, haben aber keine Abmachungen über die Erfüllungszeit getroffen. Um welche Art von Geschäft handelt es sich? Wann wird der Verkäufer in Verzug gesetzt?
2 Um welche Art von Geschäft handelt es sich, wenn bei obenstehender Situation als Erfüllungszeit der 27. Juli dieses Jahres abgemacht wurde? Wann wird der Verkäufer hier in Verzug gesetzt?
3 Ein Warenhaus bestellt zu Werbezwecken bei einer Konditorei 2000 kleine Schokolade- Osterhasen. Als Liefertermin wird der 5. April, punkt 14.00 Uhr (5 Tage vor Ostern) abgemacht. Am 15. April treffen die Osterhasen ein. Um welche Art von Geschäft handelt es sich hier? Muss das Warenhaus die Lieferung noch annehmen?
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