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DAS ERBRECHT ( ZGB 457 – 640 )

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Erben hat in der Schweiz eine grosse wirtschaftliche und soziale Bedeutung. Zwei Drittel der Bevölkerung haben geerbt oder erwarten ein Erbe. Mit 63 Milliarden Franken ist das jährliche Erbschaftsvolumen höher als jenes der Ersparnisse der Privathaushalte. Das geltende schweizerische Erbrecht bietet die Möglichkeit, noch zu Lebzeiten die Erbfolge und den Erbgang zu regeln. Das Erbrecht lässt dem Erblasser Raum für die differenzierte Gestaltung der Erbfolge, doch sind gesetzliche Vorschriften und Schranken des ZGB zu beachten.

Erbrecht

Erbfolge

Erbgang

Gewillkürte Erbfolge (= Verfügung von Todes wegen)

Eröffnung ( ZGB 537 ff. )

Gesetzliche Erbfolge ( ZGB 457 ff. )

Wirkungen ( ZGB 551 ff. )

Testament

Teilung ( ZGB 602 ff. )

Erbvertrag

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