Recht Staat Wirtschaft 20

VORWORT

«Sponsoring», ein heikles Thema, «Sponsoring und Schulen» noch viel mehr. Es gibt Lehrkräfte, die lehnen den Einsatz gesponserter Lehrmittel aus ideologischen Gründen ab. Ja, es gibt ganze Schulen, die verbieten solche Unterrichtsmaterialien rundweg. Befürchtet wird eine Indoktrination der wehrlosen Schülerinnen und Schüler. Was in der Primarschule noch angehen mag, finde ich auf der Sekundarstufe II unangebracht. Unsere Lernenden sind urteilsfähig, in vielen Fällen sogar handlungsfähig, also mündig. Als junge Erwachsene sollten sie in der Lage sein, mit Werbebot­ schaften umzugehen, sofern gewisse Regeln eingehalten werden.

In Bezug auf «Recht Staat Wirtschaft» lauten diese Regeln:

1 Unsere Sponsoren verstecken sich nicht; sie sind auf den ersten Blick erkennbar. Die von ihnen finanziell unterstützen Beiträge sind klar (wenn auch diskret) gekennzeichnet. 2 Unsere öffentlichen und privaten Partner verfügen über eine hohe Reputation, d.h. ein gutes Ansehen. 3 Die Lehrtexte selbst sind von kompetenten, unabhängigen Fachleuten verfasst, informativ und objektiv. Einzig im Aufgabenteil oder bei praktischen Beispielen spannen wir den Bogen zu den Websites und Angeboten unserer Partner. 4 Inserate und PR-Texte sind im Buch dosiert eingesetzt und als solche sofort erkennbar. Letztlich geht es um Glaubwürdigkeit. Solange «Recht Staat Wirtschaft» als Lehrmittel anerkannt und geschätzt wird, haben wir Zugang zu den Schulstuben und werden unserem Informationsauftrag gerecht. Verlieren wir diese Glaubwürdig- keit und verkommen wir zu einer blossen Werbebroschüre, wird uns dieser Zugang, zu Recht, verweigert. Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, sind letztlich unser Korrektiv. Ihr Urteil ist entscheidend. Bis jetzt war dieses Urteil mehrheitlich positiv und zustimmend. Jahr für Jahr wächst die Anzahl Nutzerinnen und Nutzer von «Recht Staat Wirtschaft». Glaubwürdigkeit ist aber ein heikles Gut, schwer zu erarbeiten und leicht zu verspielen. Wir tun alles, um unseren guten Ruf zu wahren, redigieren Texte, streichen Passagen und verzichten gar auf gewisse Sponsoren. Ihr Vertrauen ist uns wichtig, und wir sind dankbar, wenn Sie uns dieses auch weiterhin entgegen bringen.

Verlag

Schatz Verlag GmbH Hüttenwiesstrasse 2, 9016 St.Gallen E-mail: info@schatzverlag.ch Mob. 076 499 53 88

Autoren

Herbert Wattenhofer, Prof., Dr. oec., MBA of U of C, Zürich Simone Aschwanden, Lehrerin W&R, Kanti Alpenquai, Luzern Nicola Botticella, Gymnasiallehrer, lic. oec., lic. phil., Basel Patrick Egloff, Sektionschef EDA, Bern Manuel Elmiger, MSc Ökonomie, Helsana Gesundheitspolitik, Basel Thomas Grögli, Steuersekretär, St.Gallen Hanspeter Haltner, Dr. oec. HSG, Versicherungsfachmann, Algetshausen Bernhard Güntert, Prof. Dr. oec. / MHA, Gesundheitsökonom, Teufen Thomas Hansjakob, Dr. iur. u. lic. oec. ehem. Erster Staatsanwalt, St.Gallen Ulrich Illigen, lic. iur., Handelslehrer, Mörschwil Armin Jans, Prof., Dr., FH-Dozent, Bankrat SNB 1999-2011, Zug Pierre Marty, Rechtsanwalt, lic. oec. (HEC), Morges Peter Reimann, lic. oec. HSG, ehem. Leiter Abt. Finanzen Kanton Aargau Nadia Schatz, lic. iur., Thalwil Reto Schneider, Betriebsökonom HWV, St.Gallen David Sonderegger, lic. oec., dipl. Handelslehrer, Uni SG, Luzern Rolf Sutter, Rektor, BWZG, St.Gallen Oscar Toldo, Prorektor Wirtschaftsschule KV Wetzikon Walter Würzer, Dr. oec., Kantonsrichter, St.Gallen

Herzlichst, Herbert Wattenhofer wahe@schatzverlag.ch

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Ausgabe

20. Ausgabe, Juni 2023

ISBN

978-3-033-00266-8

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