Recht Staat Wirtschaft 20

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19 STEUERN UND

ÖFFENTLICHE FINANZEN

Eine alte Volksweisheit besagt, dass es im Leben nur zwei sichere Dinge gibt: die Steuern und den Tod.

Tatsächlich gibt es Steuern schon seit dem frühen Altertum. Die ersten Belege darüber stammen aus Ägypten, wo bereits im 3. Jahrtausend vor Christus Schreiber die Erntesteuer verwalteten und einen Nilzoll erhoben. Selbst die Bibel mahnt, der Steuerpflicht nachzukommen (Buch des Paulus, Römer 13,7: So gebt nun jedem, was ihr schuldig seid: Steuer, dem die Steuer gebührt; Zoll, dem der Zoll gebührt; Furcht, dem die Furcht gebührt; Ehre, dem die Ehre gebührt).

19.1 Finanzierung der Staatsaufgaben In den letzten 200 Jahren ist dem Staat eine Vielzahl von öffentlichen Aufgaben übertragen wor- den. Früher waren Sicherheit (Militär, Polizei und Rechtssystem), Strassen und Fürsorge die drei Hauptbereiche. Nach und nach kamen weitere Aufgaben wie Bildung, Gesundheit, Soziale Wohl- fahrt (Sozialhilfe, AHV, IV, EL, ALV und Krankenkassenprämienverbilligungen), Landwirtschaft, Verkehr (Eisenbahnen, Trams und Busse) und Umweltschutz dazu.

Diese Tätigkeiten müssen finanziert werden. Dabei stellt sich die Frage, mit welchen Mitteln die einzelnen Aufgaben bezahlt werden sollen. Der heutige Staat kennt drei verschiedene Quellen:

➞ Steuern (direkte und indirekte) ➞ Gebühren und Taxen ➞ Verschuldung

Direkte Steuern

Bei den direkten Steuern sind Steuerschuldner (Steuersubjekt) und Steuerträger (der wirtschaft- lich Belastete) bzw. Steuerobjekt und Steuerberechnungsgrundlage identisch. Sie werden aufgrund von persönlichen Merkmalen der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler wie Einkommen, Vermögen, Familienstatus und Anzahl Kinder erhoben. Deshalb sind diese Steuern je nach persönlicher Lage unterschiedlich hoch. Steuern müssen unabhängig davon, ob eine Staatsleistung bezogen wird, bezahlt werden. Die Person, welche die direkte Steuer schuldet, muss sie auch abliefern.

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