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Die Bilateralen Verträge II
Die Bilateralen Verträge II eröffneten der Schweiz die Teilnahme an weiteren EU-Politiken au- sserhalb des engeren wirtschaftlichen Bereichs. Einem Abschluss eines zweiten Vertragspaketes stand die Europäische Kommission zunächst eher ablehnend gegenüber. Aufgrund von jeweils einseitigen Interessen der EU (Zinsbesteuerung und Betrugsbekämpfung) und der Schweiz (Bei- tritt zum Schengener Abkommen und Lösung der aus den Bilateralen Verträgen I übrig gebliebe- nen offenen Fragen) einigte man sich auf weitere Verträge, die unter anderem beinhalten: Assoziierung der Schweiz an die Abkommen von Schengen und Dublin, welche den Abbau der Personenkontrollen an den europäischen Binnengrenzen sowie eine verstärkte Kooperation in den Bereich Innere Sicherheit, Justiz und Asylwesen bewirken; Ausweitung der Zusammenarbeit zur Aufklärung von Betrugsfällen; Zinsbesteuerung; Abbau von Zöllen und Exportsubventionen für verarbeitete Landwirtschaftsprodukte; Mitgliedschaft der Schweiz in den EU-Agenturen für Umwelt und Statistik; Teilnahme der Schweiz an den EU-Programmen für Bildung und Jugend sowie europäische Filmförderung.
Mit den Bilateralen Verträgen drängt sich zurzeit ein Beitritt der Schweiz zur EU aus wirtschaftli- cher Sicht nicht auf.
Beitrittsbefürworter
Beitrittsbefürworter betonen aber nach wie vor den Solidaritätsgedanken. Ausserdem sei es bes- ser, bei den EU-Beschlüssen als Mitglied aktiv mitzuwirken als diese als Aussenstehende bloss nachzuvollziehen. Zudem wird ins Feld geführt, dass ein Schub der reformfreudigen EU unserem verkrusteten Binnenmarkt gut täte (beschleunigtes Wirtschaftswachstum). Beitrittsgegner fürchten den Verlust unserer direktdemokratischen Rechte und ein Diktat der grossen EU-Mitglieder. Ausserdem sei mit einer höheren Steuerbelastung (Mehrwertsteuer), der (zumindest mittelfristigen) Aufgabe des Frankens und höheren Zinsen zu rechnen. Die Schweiz wäre zudem Nettozahler, müsste also mehr Mittel an die EU leisten als sie zurückerhielte. Die EU fordert seit 2008, dass, wenn die Schweiz an weiteren Sektoren des EU-Binnenmarktes teilnehmen will, sie künftig Weiterentwicklungen des europäischen Binnenmarktrechts verbind- lich nachvollziehen soll. Ferner sollte sich die Schweiz nach Meinung der EU bei Streitigkeiten um die Umsetzung der europäischen Gerichtsbarkeit unterordnen. Nur dadurch könne gewährleistet werden, dass im europäischen Binnenmarkt überall die gleichen Regeln gelten.
Beitrittsgegner
Umstrittene Fragen Institutionelle Einbindung
Umstrittenes InstA
Diese Vorstellungen der EU wurden im sogenannten Institutionellen Abkommen (InstA; oftmals auch Rahmenvertrag) mit der Schweiz zu Papier gebracht. Unser Land tut sich schwer damit.
Einerseits weiss man um die Bedeutung des EU-Marktes für unsere Wirtschaft und befürchtet bei einer Ablehnung das allmähliche Ende des Bilateralen Wegs. Wohlstandeinbussen, Firmenverla- gerungen und Arbeitsplätzeabbau wären die Folgen.
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