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Europäische Bürgerinitiativen ( EBI ) Seit 2012 haben rund 9 Millionen EU-Bürger eine EBI unterzeichnet

67 Initiativen wurden bei der Kommission eingereicht

19 wurden für unzulässig erklärt

48 wurden für zulässig erklärt und registriert

23 bekamen nicht die notwendigen Unterschriften

14 wurden zurückgezogen

( Quelle : Bertelsmann-Stiftung, 2018 )

7 laufen noch

4 waren erfolgreich

Eine erfolgreiche europäische Bürgerinitiative erfordert mindestens 1 Million Unterschriften von EU-Bürgern aus mindestens 6 Mitgliedstaaten innerhalb von zwölf Monaten. Der EU-Kommission steht es frei, ob sie aufgrund einer erfolg- reichen Bürgerinitiative eine Gesetzesvorlage präsentiert oder nicht.

Beziehungen EU-Schweiz

Früh stellte sich die Frage, ob und in welcher Form sich auch die Schweiz am europäischen Integ- rationsprozess beteiligen sollte, zumal unser Land mit seinen europäischen Nachbarn aufs engste verflochten ist. Die EU ist bei weitem der wichtigste Wirtschaftspartner der Schweiz. Umgekehrt ist unser Land immerhin drittgrösster Handelspartner der Union, nach den USA und China, aber noch vor Russland und Japan. Über 1,3 Millionen EU Bürger leben und arbeiten in der Schweiz, und viele weitere überqueren täglich die Grenze, um hier tätig zu sein. Umgekehrt leben und ar- beiten rund 450 000 Schweizer in der EU. Die Schweiz und die EU teilen darüber hinaus gemein- same politische Werte wie Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und die Achtung der Menschenrechte. Der Schweizer (Stimm-)Bürger zeigte sich aber wiederholt skeptisch gegenüber einer zu starken Integration und hat mit der Ablehnung des Beitritts zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Ende 1992 unsere Regierung auf den bilateralen Weg verwiesen. Die Schweiz betonte seitdem das Prinzip der Bilateralität, bei der zwei selbstständige und gleichberechtigte Verhandlungspartner am Tisch sitzen. Die Bilateralen Verträge begründen rechtlich den direkten Zugang der Schweiz zu Teilen des Binnenmarktes und weiteren EU-Politiken. Ausserhalb der Schweiz ist die Bezeichnung sektorielle Abkommen EU-Schweiz üblich. Die Bilateralen Verträge I enthalten Abkommen zu folgenden Bereichen: Personenverkehr (Per- sonenfreizügigkeit), Luft- und Landverkehr, Landwirtschaft, technische Handelshemmnisse, öf- fentliches Beschaffungswesen und Forschung. Dadurch erhält die Schweizer Wirtschaft einen gleichberechtigten Zugang zu weiten Teilen des EU-Binnenmarkts. Dieser steht ansonsten nur EU- und EWR-Mitgliedstaaten offen. In gewissen Bereichen liegen die Vorteile eher bei der Schweiz, in anderen eher bei der EU. Um diesen Interessenausgleich zu garantieren, wurden die sieben Verträge durch eine sogenannte «Guillotine-Klausel» miteinander verbunden. Das heisst, dass im Falle einer Kündigung eines Ab- kommens auch die anderen automatisch ausser Kraft treten. In den Abkommen wurde geregelt, welche Teile des EU-Gemeinschaftsrechts auch für die Schweiz angewendet werden. Eine automatische Übernahme von Änderungen, welche die EU an ihren Er- lassen vornimmt, wurde ausgeschlossen. Stattdessen wird für jedes der sektoriellen Abkommen ein «Gemeinsamer Ausschuss» eingerichtet, welcher darüber befindet, ob und wann Änderungen auch für die Schweiz gültig werden sollen. Dabei müssen Beschlüsse im gegenseitigen Einver- nehmen, d.h. einstimmig, gefällt werden. Sowohl die Schweiz als auch die EU verfügen über je eine Stimme, d.h. dass ohne Zustimmung der Schweiz kein Beschluss verabschiedet werden kann.

Die Bilateralen Verträge I

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