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Unser Parlament besteht auf Bundesebene aus zwei Kammern:
Nationalrat
Der Nationalrat hat als Volksvertretung 200 Mitglieder. Jeder Kanton stellt Nationalräte gemäss seinem Anteil an der Bevölkerung (Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, Nidwalden, Obwalden und Uri je einen). Der Ständerat als «Kantonsvertretung» zählt 46 Mitglieder; zwei pro Kanton mit Ausnahme von sechs Kantonen, die nur ein Mitglied stellen und historisch Halbkantone genannt werden. Der Begriff «Kantonsvertretung» ist allerdings irreführend, da die Ständeräte weder rechtlich noch tatsächlich ihren Kanton vertreten müssen, sondern nach freiem Willen entscheiden können. Nationalrat und Ständerat tagen in der Regel getrennt. Alle Gesetzgebungsvorhaben (Verfas- sungsänderungen, Bundesgesetze, Bundesbeschlüsse, Genehmigung von völkerrechtlichen Ver- trägen) werden in beiden Kammern behandelt und müssen von beiden Kammern angenommen werden. Im sogenannten Differenzbereinigungsverfahren werden allenfalls unterschiedliche Beschlüsse der Kammern zu einem Konsens geführt. Eine Ausnahme der getrennten Beratung der beiden Kammern bildet die Vereinigte Bundesversammlung. Für die Wahl des Bundesrates, des Bundeskanzlers, der Bundesrichter und, im Kriegsfall, des Generals vereinigen sich National- und Ständerat zu einem Wahlorgan. Die National- und Ständeräte sind bei der Ausübung ihres Mandats nicht an Weisungen von Kan- tonen, Parteien oder anderen Instanzen gebunden (sog. Instruktionsverbot). In der politischen Realität allerdings vertreten zahlreiche Parlamentarier Interessen von Branchen und Verbänden und stellen sich kaum gegen die Meinung der Parteileitung.
Ständerat
Parteipolitische Zusammensetzung unseres Parlaments in der Legislatur 2023–2027
NATIONALRAT
STÄNDERAT
200 Sitze
46 Sitze
7 Sitze
2
Veränderung gegenüber Legislatur 2019–2023
Veränderung gegenüber Legislatur 2019–2023
9
2
2
2
1
1
– 1
– 1
– 1
– 2
– 2
GPS GLP – 5 – 6
FDP
FDP
SP
SP
Mitte
Mitte
GPS
SVP
Übrige
SVP
Übrige
189
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