WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
18 UNSER STAAT
Wie im Wirtschaftsteil geschildert, haben wir zahlreiche Bedürfnisse, die wir nicht alleine, son- dern nur in einer Gemeinschaft befriedigen können. Dazu gehören z. B. das Bedürfnis nach Rechtssicherheit, nach einer gut funktionierenden Infrastruktur (Verkehr, Energie), nach einem ausgebauten Bildungs- und Gesundheitssystem usw. Diese Kollektivbedürfnisse werden durch den Staat abgedeckt. Eine Gemeinschaft schliesst sich innerhalb eines bestimmten Gebietes (Land, Territorium) zu- sammen, stellt Regeln über das Zusammenleben auf (Gesetzgebung), vollstreckt diese (Aus- führung) und ahndet Verstösse (Rechtsprechung). Wichtig beim Staat ist der Wille zur Einheit, Unabhängigkeit und Freiheit (Souveränität). Souveränität gegen aussen bedeutet, dass ein Staat mit andern Staaten auf gleichberechtigter Ebe- ne verhandeln, Verträge abschliessen und über Krieg oder Frieden entscheiden kann. Souveränität gegen innen bedeutet, im Besitz der Staatsgewalt zu sein, d.h. zu bestimmen, welche Regeln gelten. Die oberste Staatsgewalt kann bei einer einzelnen Person (Monarchie, Diktatur), bei einer gewähl- ten Gruppe (Parlament) oder beim Volk selbst («Volk als oberster Souverän») liegen. Damit die Macht nicht willkürlich und unbeschränkt ausgeübt wird, besteht in vielen Staaten Gewaltentrennung. Dies bedeutet, dass Gesetzgebung (Legislative), Ausführung (Exekutive) und Rechtsprechung (Judikative) auf drei voneinander unabhängige Organe aufgeteilt werden.
Definition
Souveränität gegen aussen und innen
Gewaltentrennung
Staatsgewalt Funktion
Legislative Gesetze erlassen
Exekutive Gesetze ausführen
Judikative Gesetze auslegen
Bund
National- und Ständerat
Bundesrat
Bundesgericht
Grosser Rat Kantonsrat Landrat Landsgemeinde
Obergericht Kantonsgericht Kreis-, Bezirks-, Regional- oder Amtsgericht
Regierungsrat Staatsrat
Kantone
Gemeindeversammlung Einwohnerrat Grosser Gemeinderat Grosser Stadtrat
Friedensrichter Vermittlerin Sühnebeamter
Gemeinderat ( Kleiner ) Stadtrat
Gemeinden
Die Menge unterschiedlicher Bezeichnungen für die Organe auf Kantons- und Gemeindeebene ist ein Hinweis auf die Vielfalt der Schweiz, wie sie im Föderalismus (vgl. Seite 192) gelebt wird.
Die meisten Staaten geben sich eine rechtliche Basis oder ein Fundament in Form eines Grund- gesetzes oder einer Verfassung.
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