Recht Staat Wirtschaft 20

RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT

Das Zivilgericht

Gerichtspräsidium Richterkollegium

Zeugen + Gutachter

Zeugen + Gutachter

Anwalt des Klägers

Anwalt des Beklagten

Kläger

Beklagter

Übersicht zum Ablauf eines Zivilprozesses

1 Vermittlungsverfahren : ( Schlichtungsverfahren ) Abklärungen: Vermittler sucht Parteiverständigung. Parteien: Kläger, Beklagter 2 Kläger: Einreichung der Klage ans Gericht Vorlegen von Begründungen und Beweismitteln 3 Orientierung des Beklagten durch die zuständige Amtsstelle 4 Klageantwort durch den Beklagten: Er eröffnet seine Beweismittel. 5 Verhandlung Anhören der Parteien, Zeugen u.a. 6 Urteil Gericht weist Klage ab oder fällt ein Urteil. 7 Rekurs, Berufung Gerichtsentscheid kann an die höhere Instanz weitergezogen werden.

Der Zivilprozess

Der Zivilprozess regelt Streitigkeiten zwischen Privatpersonen. In einem Zivilprozess stehen Klä- ger und Beklagter einander gegenüber. Ein Zivilprozess wird nie von Amtes wegen geführt, es ist immer ein Kläger da, welcher ein Begehren einreicht. Hier gilt das Sprichwort: «Wo kein Kläger, da kein Richter.» Das Gericht hat die Aufgabe, in einem Prozessverfahren die privaten Ansprüche gerichtlich fest- zustellen. Am Ende eines Prozesses gibt das Gericht durch ein Urteil der Klage statt oder trifft zusammen mit den Parteien eine Vereinbarung. Gegen jedes Urteil eines Gerichtes können «Rechtsmittel» (Berufung, Rekurs usw.) eingelegt werden. Ein Schlichtungsverfahren ist vor jeder gerichtlichen Auseinandersetzung in der ganzen Schweiz vorgeschrieben. Bleiben die Verhandlungen z. B. aus arbeitsrechtlicher oder mietrecht- licher Auseinandersetzung ohne Erfolg, so kann der Streitfall der ersten gerichtlichen Instanz vorgelegt werden. Wird eine Zivilklage ans Gericht weitergezogen, ist mit hohen Gerichts- und Prozesskosten zu rechnen. Schlichtungsstellen: Verfahrenskosten und auch Entscheidungsverfahren im Zusammenhang mit der Schlichtungsstelle aus Arbeitsverhältnis sind kostenlos bis zu einem Streitwert von CHF 30 000.–. Je nach Ergebnis des Schlichtungsversuches, können die Parteien ihr Begehren vor die nächste, höhere Gerichtsinstanz ziehen, dies – je nach Streitwert – in einem ordentlichen oder vereinfach- ten Verfahren.

Das Strafgericht

Gerichtspräsidium Richterkollegium

Staatsanwalt (vertritt die Anklage des Staates)

Beschuldigte Person

Verteidiger des Angeklagten

164

Powered by