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Zahlungsbefehle

3 000 000 4 500 000 2 500 000 2 000 000 1 500 000 1 000 000 500 000 0

( Quelle : BFS )

Zahlungsbefehle

Pfändungsvollzüge

Verwertungen

16.3 Konkursrecht ( SchKG 197 – 220 )

Im Konkurs wird das gesamte pfändbare Vermögen des Schuldners liquidiert, um sämtliche Gläu- biger aus dem Verwertungserlös zu befriedigen. Mit der Konkurseröffnung werden alle Schulden zur Zahlung fällig und die Verzinsung hört auf, ausgenommen davon sind Grundpfandschulden. Der Konkurs zielt auf die wirtschaftliche Vernichtung des Schuldners. Der Konkurs kann auf drei Arten herbeigeführt werden:

1 Durch die ordentliche Betreibung auf Konkurs 2 Durch die Wechselbetreibung 3 Ohne vorherige Betreibung

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