Recht Staat Wirtschaft 20

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Unser Zivilgesetzbuch ( ZGB )

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Inhaltsübersicht des ZGB

Allgemeine Rechtsgrundsätze Allgemeine Regeln des Rechts Anwendungsbereiche des Rechts

Einleitung ZGB 1 – 10

Grundlagen zur Persönlichkeit Natürliche Personen Juristische Personen

Erster Teil: Das Personenrecht ZGB 11 – 89

Das Eherecht Die Verwandtschaft Der Erwachsenenschutz

Zweiter Teil: Das Familienrecht ZGB 90 – 455

Dritter Teil: Das Erbrecht ZGB 457 – 639

Die Erben Der Erbgang

Das Eigentum Die beschränkten dinglichen Rechte Besitz und Grundbuch

Vierter Teil: Das Sachenrecht ZGB 641 – 977

Allgemeine Bestimmungen Die einzelnen Vertragsverhältnisse Die Handelsgesellschaften und die Genossenschaft Handelsregister, Geschäftsfirmen und kaufmännische Buchführung Die Wertpapiere

Fünfter Teil: Obligationenrecht OR 1 – 1186

AUFGABEN | ZU DEN EINLEITUNGSARTIKELN DES ZIVILRECHTS

1 Die Unterscheidung zwischen schriftlich fixierten Rechtsnormen und auf Gewohnheit und Brauch basierenden Regeln spielt innerhalb unserer Rechtsordnung eine wichtige Rolle. Obwohl wir ein gut ausgebautes Rechtssystem haben, kann nicht jede Einzelheit rechtlich geregelt werden. Deshalb sind unsere Gesetze so aufgebaut,dass in bestimmten Fällen auch nicht schriftlich festgehaltene Grundsätze als Rechtsquellen zur Anwendung kommen können. Wie dies zu geschehen hat, darüber gibt uns das ZGB in Artikel 1 Auskunft. Dabei entspricht jeder der drei Absätze dieses Artikels einer Stufe der Rechtsprechung. Halten Sie diese drei Stufen schriftlich fest. 2 Herr Hilfiker ist Besitzer einer grossen Wiese an jenem See, an dem Guido Furrer das nächste Pfadilager durchführen will. Auf seine Anfrage hin ist Herr Hilfiker bereit, für zwei Wochen seine Wiese zu diesem Zweck zur Verfügung zu stellen. Bei einem Glas Wein werden die Einzelheiten besprochen, wobei sich Herr Hilfiker als ehemaliger Venner der gleichen Pfadi- gruppe, der Guido Furrer angehört, zu erkennen gibt. Mündlich kommen die beiden überein, dass das Grundstück am Schluss aufgeräumt zu verlassen sei. Miete verlangt Herr Hilfiker keine. Nach der erfolgreichen Durchführung des Lagers erhält jedoch Guido Furrer plötzlich eine Rechnung, mit der Herr Hilfiker für die Miete des Grundstücks CHF 50.– pro Tag verlangt. Beurteilen Sie die Rechtslage. 3 In den letzten Jahren haben sich die Streitereien zwischen den Familien Huber und Steine- mann, welche Nachbarn in einem Reiheneinfamilienhaus sind, gehäuft. Bisher waren es nur Kleinigkeiten. Jetzt aber ist eine neue Situation hinzugekommen. Ohne erkennbaren Grund errichtet Herr Huber auf seinem Grundstück eine hohe Palisadenwand, welche es vom Grundstück der Steinemanns aus verunmöglicht, die Aussicht auf den See zu geniessen. Auf die Vorhaltungen von Herrn Steinemann reagiert Herr Huber unwirsch mit der Antwort, dass er auf seinem Grund und Boden bauen dürfe, was er wolle, solange er damit die Bauvor- schriften nicht verletze. Muss sich die Familie Steinemann damit zufrieden geben?

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