Recht Staat Wirtschaft 20

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Einfache Gesellschaft ( OR 530 ff )

Die einfache Gesellschaft ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie besteht immer dann, wenn sich zwei oder mehrere Personen – zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes mit gemeinsamen Kräften oder Mitteln – vertraglich zusammenschliessen (OR 530). Oft wird sie nur für eine bestimmte Zeit gegründet und dann, nach Zweckerreichung, wieder aufgelöst. Bsp.: Mehrere Anwälte oder Ärzte, die sich in einer Büro- oder Praxisgemeinschaft zusammenschlies- sen oder mehrere Bauunternehmen, die ein Projekt zusammen verfolgen (Baukonsortium) Die einfache Gesellschaft ist eine Rechtsgemeinschaft, sie besitzt keine eigene Rechtspersön- lichkeit. Das heisst, dass sie nach aussen weder unter einem eigenen Namen auftritt, noch einen Sitz führt oder im Handelsregister eingetragen wird. Rechtsgrundlage der einfachen Gesellschaft ist ein zwischen den Gesellschaftern abgeschlossener Gesellschaftsvertrag. Da die Normen bei der einfachen Gesellschaft mehrheitlich dispositiv sind, kommt dem Gesellschaftsvertrag eine besondere Bedeutung zu. Der Gesellschaftsvertrag kommt durch den Austausch übereinstimmender Willenserklärungen (OR 1 Abs. 1) von zwei oder mehreren Personen zustande, wobei ein formfreier Abschluss mög- lich ist. Die Gesellschafter müssen sich einigen über die Mitglieder, den Zweck der Gesellschaft und die zu erbringenden Beiträge der Gesellschafter. Dieser Vertrag kann auch formlos sein, z.B. Wohngemeinschaften und Konkubinat.

AUFGABE | ZUR EINFACHEN GESELLSCHAFT

Ausgangslage zu den Aufgaben: Florian Lehnherr, Andreas Heeb und Nina Kleist beschliessen, in ihrem Quartier gemeinsam ein Fest zu organisieren. Florian übernimmt die Werbung in der Zeitung und mittels Flugblätter, Andreas regelt die Bewilligungen und Gebühren mit der Gemeinde und Nina sorgt für die Getränke. Alle drei haben verschieden hohe Auslagen. In diesem Fall liegt eine einfache Gesellschaft vor.

1 Wird diese Gruppe erst durch einen schriftlichen Vertrag zur einfachen Gesellschaft?

2 Was fehlt für die Zugehörigkeit zu einer der anderen Gesellschaftsformen?

3 Andreas ist der Meinung, dass die Geschäftsführung ihm allein zusteht. Deshalb mietet er im Namen der Gruppe ein kleines Festzelt. Darf er das? Hätten die anderen die Möglichkeit, diesen Mietvertrag zu verhindern?

4 Zwar war das Quartierfest ein grosser Erfolg. Trotzdem ergab sich infolge knapper Kalkulation der Preise ein Verlust von CHF 216.80. Wer muss in dieser Situation für die entstandenen Kosten aufkommen?

5 Ein wichtiger Bereich, wo die Bestimmungen für die einfache Gesellschaft angewendet werden, ist das Konkubinat (vgl. S. 52 f dieses Buches). Für welche Situation eignet sich die einfache Gesellschaft in Ihren Augen auch noch besonders gut?

6 Die drei Studenten Hans Wachter, Felix Stauffer und Kurt Halder vereinbarten miteinander, in den kommenden Semesterferien eine längere Reise zu unternehmen. Zu diesem Zweck sollte ein Occasionswagen gekauft und nach Abschluss der Reise wieder verkauft werden. Um sich über die Lage auf dem Gebrauchtwagenmarkt zu informieren, besuchten die drei Studenten an einem Nachmittag gemeinsam einige Autogaragen in St.Gallen. Am folgenden Tag begab sich Hans Wachter ohne Wissen seiner Kommilitonen zur Garage Senn, mit deren Inhaber die Studenten am Vortag unverbindlich verhandelt hatten. Im Namen aller drei Studenten schloss Hans Wachter einen Kaufvertrag über einen älteren Pontiac ab.

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