RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
➞ Der Vertrag muss schriftlich abgefasst werden. ➞ Der Höchstbetrag der Haftung muss angegeben werden.
➞ Ist der Bürge eine natürliche Person und übersteigt die Haftsumme den Betrag von CHF 2000.–, so bedarf die Bürgschaft einer öffentlichen Beurkundung durch einen Notar. ➞ Bei einer Haftsumme bis CHF 2000.– wird eine qualifizierte Schriftlichkeit vorgeschrieben, die Bürgschaftssumme muss handschriftlich in den Vertrag gesetzt werden ➞ Ist ein Bürge verheiratet, bedarf das Eingehen der Bürgschaft der schriftlichen Zustimmung des Ehegatten, sofern die Ehe nicht durch richterliches Urteil getrennt ist (OR 494 Abs. 1). Bei eingetragenen Partnerschaften gilt diese Regelung sinngemäss (OR 494 Abs. 4).
Man unterscheidet verschiedene Arten von Bürgschaften. Für uns von Bedeutung ist der Unter- schied zwischen der einfachen Bürgschaft und der Solidarbürgschaft.
Die einfache Bürgschaft ( OR 495 )
Bei der einfachen Bürgschaft steht der Bürge hinter dem Hauptschuldner. Dies bedeutet, dass der Bürge in der Regel erst zur Zahlung herangezogen werden kann, wenn gegen den Hauptschuld- ner Verlustscheine ausgestellt worden sind, dieser also zahlungsunfähig geworden ist. Das kann unter Umständen bis zu zwei Jahren dauern.
Hauptschuldner
1 Mahnung 2 Betreibung 3 Pfändung/Konkurs 4 Verlustscheine
Gläubiger
Einfacher Bürge
Bei fruchtloser Betreibung kommt der einfache Bürge an die Kasse.
Solidarbürgschaft ( OR 496 )
Viel schneller kann der Bürge bei einer Solidarbürgschaft belangt werden. Hier genügt nämlich nach Eintritt der Fälligkeit der Schuld eine erfolglose Mahnung des Hauptschuldners. Da die Solidarbürgschaft für den Bürgen noch gefährlicher ist, verlangt das Gesetz, dass eine solche Bürgschaftsverpflichtung speziell einen Ausdruck wie «Solidarbürgschaft» enthält.
Hauptschuldner
Gläubiger
Solidarbürge
Eine erfolglose Mahnung der fälligen Schuld genügt, und schon kommt der Solidarbürge an die Kasse.
AUFGABEN | ZUR BÜRGSCHAFT
1 Wieso ist das Eingehen einer Bürgschaftsverpflichtung für jeden Bürgen gefährlich?
2 Nach der Jodelchor-Probe geht es im Rössli hoch zu und her. Im Verlaufe des späteren Abends schliessen Heiri und Hans Freundschaft bis ans Lebensende. Da Heiri finanzielle Probleme mit seinem Coiffeur-Salon hat, verspricht ihm Hans bei einem Bier, für seine Schulden zu bürgen. Bereits drei Tage später will Heiri, dass Hans sein Versprechen wahr macht und für eine sehr hohe Schuld einsteht. Beurteilen Sie die rechtliche Situation bezüglich der Form dieser Bürgschaft.
3 Welche Formvorschriften muss die verheiratete Andrea Gübeli beachten, wenn sie sich für eine Freundin bei einer Bank für CHF 1700.– verbürgt?
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