WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
8 Heini Studer hat seinen Freund Leo Müller beauftragt, für seine Villa einen Käufer zu suchen. Als Lohn verspricht er ihm 3 % des Verkaufspreises. Leo Müller hat schon bald einen Käufer gefunden. Dieser unterbreitet Studer ein Angebot von CHF 2 000 000.–, worauf ein Kaufvertrag zustande kommt. Als Leo Müller sein Geld abholen will, hält Studer ihm entgegen, CHF 60 000.– für einige Stunden Arbeit sei unverhältnismässig. Er kürzt die Vergütung auf CHF 2000.–. Ist er dazu berechtigt? 9 Jonas Schimmel findet auf der Strasse einen verletzten Hund und bringt diesen zum Tierarzt. Zu seiner Überraschung erhält er wenig später eine Rechnung für das Verarzten des Tiers (das sich inzwischen im Tierheim befindet). Jonas ruft den Arzt an und erinnert ihn daran, dass er nicht Eigentümer des Hundes sei und deshalb nicht einsehe, wieso er die Rechnung zahlen soll. Wie ist die rechtliche Situation? 10 Die Osram AG wendet sich wegen Differenzen mit ihrem Lieferanten Klein an Rechts- anwalt Fritz Reindorf. Nachdem die Osram AG einen Kostenvorschuss von CHF 5000.– bezahlt hat, reicht Rechtsanwalt Reindorf beim zuständigen Bezirksgericht gegen Klein eine Forderungsklage über CHF 25 000.– ein. Das Gericht weist die Klage ab, worauf Rechtsanwalt Reindorf seiner Klientin zu einer Berufung an das zuständige Obergericht rät. Versehentlich setzt Rechtsanwalt Reindorf die Berufungsfrist von 30 Tagen einem Monat gleich, wodurch er die Berufungsschrift um einen Tag zu spät abschickt. Das Ober- gericht tritt deshalb auf die Berufung gar nicht ein. Welche Ansprüche stehen der Osram AG gegenüber Rechtsanwalt Reindorf zu, wenn sich herausstellt, dass sie im Berufungsverfahren vollständig obsiegt hätte?
13 DIE BÜRGSCHAFT ( OR 492 – 512 )
Wird ein Kredit oder ein Darlehen gewährt, stellt sich die Frage, ob der Schuldner auch solvent ist, ob er seine Schulden bei Fälligkeit zurückzahlen kann. Die Banken verlangen deshalb Sicherheiten für ihre Kredite und Darlehen. Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Forderung abzusichern, beispielsweise:
Sicherheiten
Faustpfand ( ZGB 884–894, 900 ) Eine bewegliche Sache dient zur Si- cherung der Schuld, z. B. Wertpapiere, Schmuck, Gold usw.
Grundpfand ( ZGB 793–874 )
Zession ( OR 164 ff., 325 ) Abtretung von
Bürgschaft ( OR 495 f. ) Eine oder mehrere Personen haften dem Darlehensgeber, wenn der Schuldner nicht zahlt.
Ein Grundstück mit oder ohne Gebäude dient zur Sicherung der Schuld.
zukünftigem Lohn oder von Guthaben an die Bank oder den Darlehensgeber.
Realsicherheiten
Personalsicherheiten
Personalsicherheiten – Die Bürgschaft ( OR 492–512 )
Haftet an Stelle eines Gegenstandes (z. B. bei einem Pfand) eine Person für eine fremde Schuld, so spricht man von einer Personalsicherheit oder einer Bürgschaft. Es kommt zu einem Bürgschaftsvertrag zwischen dem Gläubiger und dem Bürgen. Darin ver- pflichtet sich der Bürge, dem Gläubiger den verbürgten Betrag zu bezahlen, falls der Schuldner seine Schuld nicht bezahlt. Da die Bürgschaft für den Bürgen gefährlich sein kann, hat der Gesetzgeber eine ganze Reihe von Formvorschriften aufgestellt.
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