RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
Für Investitionsgüter dauern die Verträge je nach Gebrauch sehr kurze Zeit, z. B. für Baumaschi- nen ein Jahr, für ganze Fabrikanlagen mehrere Jahre. Es gibt das direkte und das indirekte Lea- sing. Beim direkten Leasing ist der Leasinggeber auch Lieferant der Ware. Beim indirekten Lea- sing (z. B. gegenüber Fluggesellschaften) bilden der Leasinggeber und der Lieferant (z. B. Airbus oder Boeing) eine Leasinggesellschaft, die die Ware (das Flugzeug) dem Leasingnehmer zur Verfügung stellt.
Vertragsparteien
Leasinggeber
Leasingnehmer
Leasingvertrag
Antrag
Annahme
Sache
ist Eigentümer der Sache
zum Gebrauch der Sache
Leistung
Gegenleistung
Bank
Leasingvertrag : Inhalt nach KKG 11
LEASINGVERTRAG
1 Leasingparteien ( Leasinggeber/Leasingnehmer ) 2 Beschreibung der Leasingsache
3 Barpreis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses 4 Anzahl, Höhe und Fälligkeiten der Leasingraten 5 Die Höhe einer allfälligen Kaution 6 Hinweis auf allfällige Versicherungskosten 7 Der effektive Jahreszins 8 Widerrufsrecht, Widerrufsfrist (7 Tage) 9 Vorzeitige Beendigung des Vertrages, Zeitwert der Sache, Restwert 10 Elemente, die zur Kreditfähigkeitsprüfung führen.
Ort
Datum
Unterschriften Leasinggeber
Leasingnehmer
Das Kleingedruckte in Leasingverträgen
Das Kleingedruckte in Leasingverträgen (am Beispiel Autoleasing) ➞ Kreditfähigkeitsprüfung, z. B. Betreibungsregisterauszug, Nachfrage beim Arbeitgeber etc.
➞ Betriebs- und Unterhaltskosten gehen zu Lasten des Leasingnehmers ➞ Lieferungsverzögerungen von Seite des Leasinggebers berechtigt den Leasingnehmer nicht zum Rücktritt des Vertrages ➞ Gebrauch der Leasingsache: Nur Eigengebrauch oder für
Familienangehörige (Taxifahrten, Autorennen etc. sind nicht erlaubt) ➞ Bei Unfällen und Schäden sofort schriftliche Meldung an Leasinggeber, inkl. Unfallprotokoll, Fotos und Polizeirapport ➞ Bei Vertragsauflösung: Abschreibung der Leasingsache vergüten, Kilometergeld, Restmiete, Kosten für spezielle Umtriebe (Vertragsauflösungsgebühr)
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