Recht Staat Wirtschaft 20

RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT

Mietobjekt

Kündigungsfrist

Kündigungstermin

Möblierte Zimmer, Einstellplätze

Auf Ende einer einmonatigen Mietdauer

2 Wochen nach OR 266 e

Auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer oder nach Ortsgebrauch

Wohnungen

3 Monate nach OR 266 c

Auf Ende einer dreimonatigen Mietdauer oder nach Ortsgebrauch

Geschäftsräume

6 Monate nach OR 266 d

Bewegliche Sachen

3 Tage nach OR 266 f

Nach beliebigen Zeitpunkt

Auf Ende einer sechsmonatigen Mietdauer oder nach Ortsgebrauch

Unbewegliche Sachen

3 Monate nach OR 266 b

AUFGABEN | ZU DEN ALLGEMEINEN

BESTIMMUNGEN IM MIETVERTRAG

1 Die Familie Schmid sucht seit längerer Zeit eine 5-Zimmer-Wohnung, weil die beiden Kinder Susanne und Paul ein eigenes Zimmer haben sollten und der Vater dringend ein Büro braucht. Endlich scheint eine grosse und preisgünstige Wohnung gefunden. Allerdings ist der Interessentenkreis gross. Der Vermieter will der Familie Schmid die Wohnung nur vermieten, wenn sich Frau Schmid verpflichtet, jede Woche einen Nachmittag lang die Kinder des Vermieters, der im gleichen Haus wohnt, kostenlos (als Teil des Mietzinses) zu hüten. Wie soll sich die Familie Schmid verhalten?

2 Ebenfalls Probleme mit der neuen Wohnung hat die Familie Zollinger. Sie will – wie im Mietvertrag vereinbart – auf den 1. Mai die neue Wohnung beziehen, muss aber feststellen, dass die Renovationsarbeiten noch nicht abgeschlossen sind und ein Umzug erst am 15. Mai erfolgen kann. Was sollen die Zollingers unternehmen?

3 Am 15. Mai kann die Familie Zollinger die Wohnung beziehen. Als erstes wird zusammen mit dem Vermieter eine Mängelliste erstellt. Dabei fällt Herrn Zollinger auf, dass trotz der Renova- tion noch zahlreiche kleinere Mängel vorhanden sind, die nur grob überdeckt worden sind. Um später keine böse Überraschung zu erleben, verlangt Herr Zollinger vom Vermieter Einblick in die Mängelliste des Vormieters. Ist er dazu berechtigt?

4 Herr Zollinger hat mit seiner Vermutung recht gehabt. Mit der Wohnung, die er mit seiner Familie bezogen hat, steht es nicht zum Besten. Schon ein halbes Jahr später, zu Beginn der Heizperiode, müssen die Zollingers feststellen, dass die Heizung nicht funktioniert. Sofort reklamieren sie beim Vermieter. Es geschieht jedoch nichts. Beraten Sie die Familie Zollinger.

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