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Die AGB sind Bestandteil des Vertrages, sofern sie dem Käufer mitgeteilt wurden und dieser die Möglichkeit hatte, sie vor der Bestätigung der Bestellung zu lesen. Die Website verlangt manchmal, dass der Käufer ein Kästchen ankreuzen muss, um die Annahme der AGB anzuzeigen, dies ist jedoch nicht zwingend erforderlich. UWG 8 erklärt rechtswidrige (und damit nichtige) Klauseln für unzulässig, d. h. solche, «die entgegen den Regeln von Treu und Glauben zum Nachteil des Verbrauchers ein erhebliches und ungerecht fertigtes Missverhältnis zwischen den sich aus dem Vertrag ergebenden Rechten und Pflichten vorsehen». Zusätzlich zu dieser Bestimmung hat die Rechtsprechung das Konzept der ungewöhnli- chen Begriffe entwickelt. Dabei handelt es sich um ungewöhnliche Begriffe (z. B. Gewährleistungs ausschluss), auf deren Existenz die schwächere oder weniger erfahrene Partei im Geschäftsleben besonders aufmerksam gemacht werden muss (oft durch Typografie: Grossbuchstaben oder Fett- schrift), andernfalls werden sie vom Vertrag getrennt.
Wer muss für Transport- und Zollgebühren aufkommen? Wer muss die mit dem Transport verbundenen Risiken tragen?
Soweit nicht anders üblich oder vereinbart, gehen die Transportkosten zu Lasten des Käufers, wenn die verkaufte Sache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort des Vertrages versandt werden soll (OR 189 Abs. 1). In diesem Fall muss die Höhe der Versandkosten spätestens im letzten Schritt vor der Bestellung angegeben werden, andernfalls wird davon ausgegangen, dass der Verkäufer sie trägt. Die bei der Einfuhr erhobenen Steuern (Zölle und Mehrwertsteuer) sowie die Verzollungs kosten (Verwaltungskosten, die der Spediteur bei der Zollabfertigung in Rechnung stellt) gehen in jedem Fall zulasten des Käufers. Was die Risiken der Ware betrifft, so gehen sie auf den Käufer über, sobald der Verkäufer über die Ware verfügt und sie dem Frachtführer übergeben hat (OR 185 Abs. 2), sofern der Vertrag (typischerweise in den AGB) nichts anderes vorsieht. Welche Vorsichtsmassnahmen sollten beim Kauf beachtet werden? ➞ Informieren Sie sich über den Ruf des Verkäufers (z .B. in Foren und Käuferbewertungen) ➞ Seien Sie nicht naiv (eine 100-Franken-Rolex ist wahrscheinlich eine Fälschung). ➞ Wenn immer möglich, geben Sie der Zahlung bei Lieferung Vorrang. Wenn der Verkäufer nicht zu weit entfernt ist, kann ein Termin vereinbart werden, um die Ware gegen Geld einzutauschen. ➞ Sollte dies nicht möglich sein, empfiehlt sich die Nutzung einer Online-Plattform oder einer Anwendung, die speziell auf die Sicherung von Transaktionen ausgerichtet ist, wie z .B. PayPal. ➞ Zahlung per Banküberweisung bieten keine ausreichende Sicherheit. Es gibt keine Gewähr, dass die Waren konform sind oder überhaupt geliefert werden. ➞ Zahlung per Kreditkarte müssen auf einem sicheren Weg mit Datenverschlüsselung (https-Protokoll) erfolgt. Dies schützt vor Hackern. Verkaufsverträge, die keine Kaufverträge sind Dies ist z. B. bei Verträgen für elektronische Bücher, Musik oder heruntergeladene Filme der Fall. In den meisten Fällen handelt es sich nicht um einen Verkauf, sondern um eine Lizenz. Der Käufer wird nicht zum Eigentümer von etwas, über das er beliebig verfügen kann, sondern nur zum Inhaber eines Nutzungsrechts (beachten Sie, dass dies auch für Software gilt, die auf einer CD gespeichert ist, auch wenn sie gekauft wurde). Dieses Nutzungsrecht erlaubt lediglich, ein Werk innerhalb der durch den Lizenzvertrag festgelegten Grenzen zu lesen, anzuhören oder an zusehen. Insbesondere die Übertragung an einen Dritten ist sehr oft durch die Bedingungen des Lizenzvertrags eingeschränkt (z. B. auf Familienmitglieder beschränkt) oder gänzlich verboten. Dauerverträge Im Internet gibt es auch unbefristete Verträge (Abonnementvertrag für eine Zeitschrift, Mitgliedschaft bei einer Dating-Site usw.). Besonderes Augenmerk sollte auf die Bedingungen für deren Erneuerung und Beendigung gelegt werden (siehe AGB). Zwei Arten von Klauseln können besonders gefährlich sein: solche, die eine stillschweigende Vertragsverlängerung bei Ablauf, und solche, die eine bestimmte Frist und/oder Form der Kündigung (z. B. per Einschreiben) vorsehen. Wird der Vertrag nicht frist gerecht und in der erforderlichen Form gekündigt, kann der Kunde für eine neue Vertragsperiode (ein Monat, drei Monate oder sogar ein Jahr) zahlungspflichtig werden. Grenzüberschreitende Online-Verträge Der Kunde weiss nicht immer, wo sich der Anbieter der Dienstleistung befindet. Es stellt sich daher die Frage, welches Recht auf den Vertrag anwendbar ist und welche Gerichte im Streitfall zuständig sind. Anwendbares Recht bei uns ist Schweizer Recht, und der Verbraucher kann im Streitfall entweder an seinem Wohnsitz oder am Wohnsitz des Verkäufers Klage erheben. Diese Regeln sind zwingendes Recht, was bedeutet, dass alle gegenteiligen Klauseln in den AGB ungültig sind.
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