Recht Staat Wirtschaft 21

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GRUNDLAGEN DES RECHTS

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Wo immer es mehrere Menschen gibt, benötigen sie für ihr Zusammenleben gewisse Verhaltens- regeln, sonst setzt sich bloss der jeweils Stärkere durch. Diese Regeln können in einem selbst verinnerlicht sein, d. h. das Gewissen ist Richtschnur des Handelns. Ethik und Moral befassen sich mit diesem Bereich. Man kann sich aber auch so verhal- ten, wie es in einer Gegend oder Gesellschaftsschicht «üblich» ist. Damit sind Sitte und Brauch angesprochen. Als dritte Quelle von Verhaltensregeln gilt das Recht. Die Rechtsordnung versucht, Regeln zu erstellen, die weitgehend unabhängig von der persönlichen Gewissenslage und den ge- rade herrschenden Sitten allgemeine Gültigkeit besitzen; deshalb sind diese Regeln grundsätzlich zuverlässig und klar. Die vielen, vom Staat schriftlich festgehaltenen Gesetze, Verordnungen und Reglemente werden als Rechtsordnung bezeichnet. Sie sind vom Staat erzwingbar und führen daher bei Missachtung zu negativen Folgen für die Bürgerinnen und Bürger. Die Bundesverfas- sung gilt als Basis unserer Rechtsordnung und setzt den verbindlichen Rahmen für sämtliche Rechtsvorschriften.

AUFGABEN | KAPITEL 1

1 Diskutieren Sie: Wie ist das Verhältnis zwischen Sitte, Moral und Recht? Ist das eine dem anderen untergeordnet? Ergibt sich Recht aus Moral und Sitte? Darf Recht Moral und Sitte widersprechen ? Stellen Sie drei Unterschiede zwischen einer Rechtsordnung und Bräuche/Sitten einander gegenüber.

Rechtsordnung

Bräuche/Sitten

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