RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
Entstehung der Obligation durch ungerechtfertigte Bereicherung ( OR 62 – 67 )
6.3
Eine Obligation aus ungerechtfertigter Bereicherung entsteht dadurch, dass bei einer Person (Be- reicherter) eine Vermögensvermehrung auf Kosten einer andern Person (Entreicherter) ohne Rechtfertigungsgrund zustande kommt. Gründe, die zur Rückerstattung verpflichten, sind:
Ungerechtfertigte Bereicherung
Vermögenszuwendung ohne gültigen Grund – Zahlen an falsche Empfänger – doppelte Bezahlung
Vermögenszuwendung aus einem nicht verwirklichten Grund – Bezahlung hinsichtlich eines Vertrages, der nicht zustande kommt.
Vermögenszuwendung aus einem nachträglich weggefallenen Grund – Vertrag unterliegt einer aufhebenden Bedingung ( OR 154 )
Der Rückforderungsanspruch besteht grundsätzlich in vollem Umfang (Vorbehalt OR 63 f.). Der Anspruch muss innert drei Jahren ab Kenntnis geltend gemacht werden bzw. spätestens innert zehn Jahren nach Entstehung des Anspruchs, ansonsten die Verjährung eintritt (OR 67).
AUFGABEN | ZUR ENTSTEHUNG DER OBLIGATION AUS UNGERECHTFERTIGTER BEREICHERUNG
1 Romeo hat versehentlich die Rechnung für das Abonnement der «Bastelwoche» dieses Jahr bereits zum zweiten Mal bezahlt. Beurteilen Sie die Situation.
2 Beim letzten Open Air Konzert in Bad Ragaz versuchte Martha das Eintrittsgeld zu sparen, indem sie in einer gewagten Aktion über eine steile Felswand kletterte. Hat sie sich dadurch ungerechtfertigt bereichert?
3 Markus, ein 17-jähriger Gymnasiast, hat sich für CHF 2000.– ein schnittiges Montainbike gekauft. Sein Vater verlangt nun, dass Markus das Mountainbike sofort zurück bringt und der Betrag zurückerstattet wird, da die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters fehle. Wie ist die Rechtslage?
4 Vor 12 Jahren hat die HUSAN AG der Familie Blum eine neue Eckbank gezimmert. Erst jetzt verschicken sie die Rechnung und Frau Blum bezahlt. Ihr Mann ärgert sich darüber sehr, da er weiss, dass diese Schuld laut OR 128 schon lange verjährt ist. Er will den geleisteten Betrag wegen ungerechtfertigter Bereicherung zurückverlangen. Kann er das?
5 Gabor Besic erhält irrtümlicherweise im März eine Lohnauszahlung von CHF 400 000.– statt wie gewöhnlich von CHF 4000.–. Gabor holt tief Luft und rührt den Betrag vorläufig nicht an. Er hat einmal etwas von Verjährungsfristen gehört und hofft nun, dass diese möglichst kurz ist. Wie lange hat die Bank Zeit, den Fehler zu finden und zu reagieren?
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