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AUFGABEN | ZU FAHRNISEIGENTUM, GRUNDEIGENTUM 1 Machen Sie die Unterscheidung zwischen «Fahrniseigentum» und «Grundeigentum». Berücksichtigen Sie dabei vor allem die Aspekte «Gegenstand» und «Eigentumserwerb».

2 Entscheiden Sie, ob es sich in folgenden Fällen um Fahrnis- oder Grundeigentum handelt:

a ) Das Rechtskunde-Lehrbuch Ihrer Klassenkameradin. b ) Das Gonzen-Bergwerk in Sargans. c ) Die Siebenzimmer-Eigentumswohnung von Daniel Gegenschatz in Zürich. d ) Der Rasenmäher, den Traugott Bänziger vor sieben Jahren auf der Strasse gefunden hat. Er hat den Fund seinerzeit bei der Polizei gemeldet. e ) Der Bauernhof, welchen Fritz Flückiger vor fünf Tagen an Franz Barman verkauft hat. f ) Das grosse Grundstück von Rolf Goop, welches aber leider in der Landwirtschafts- zone liegt. g ) Die neue Polstergruppe, die sich Frau Hugentobler beim «Möbel Stärki» für CHF 1270.– gekauft hat. h ) Die Weide, die Bauer Salzgeber für sein Grauvieh gepachtet hat.

3 Sabine findet auf der Strasse eine Golduhr. Wozu ist sie laut Gesetz verpflichtet? Wie lange muss sie warten, bis sie Eigentümerin wird, sofern der ursprüngliche Eigentümer der Uhr nicht festgestellt werden kann?

4 Der Abwart einer Grossbank hat verschiedene dekorative Kunstgegenstände aus der Empfangshalle entwendet und sie einem Galeristen übergeben. Dieser hat die Werke zum Teil weiter verkauft. Worauf kann sich die Bank berufen, um die Gegenstände zurückzuerhalten?

5 Selim leiht seinem Freund Willy die neueste CD von «Lars Holmer» aus. Einige Tage später verkauft Willy die CD an Heinz. Bei einem zufälligen Besuch Selims bei Heinz entdeckt er seine CD im Gestell und packt sie kurzerhand ein. Wer ist jetzt eigentlich Eigentümer der CD?

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