Recht Staat Wirtschaft 21

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8 Können Erich und Rösli nach der Scheidung ihre Kinder auch gemeinsam betreuen?

9 In welchem Umfang bewegen sich die Alimente für die Kinder, die der unterhaltende Partner bezahlen muss?

10 Zwischen Rösli und Erich klappt die friedliche Einigung nicht und die Ehescheidungskonventi- on kommt nicht zustande. Somit kommt es zu einer Kampfscheidung: Rösli stellt den Antrag, dass ihr Lieblingskind Julia (12) bei ihr wohnen kann. Erich im Gegenzug bekommt das Sorge- recht für Sohn Jonathan (10) und ist mit diesem Handel einverstanden. Als jedoch Rösli ihrer Tochter die Neuigkeit verkündet, stösst sie keineswegs auf Gegenliebe. Julia möchte nämlich mit ihrem Bruder Jonathan zusammenbleiben. Muss sich nun Julia dem Diktat ihrer Eltern beugen?

11 Mona hat nach der Scheidung den Namen ihres Ex-Mannes beibehalten, damit sie gleich heisst wir ihr minderjähriger Sohn. Jetzt lebt sie im Konkubinat zusammen mit ihrem neuen Freund und ist von diesem schwanger. Wird das neue Kind den Namen des Ex-Mannes haben?

Güterrecht der Ehegatten

3.3

Im Ehegüterrecht werden die Wirkungen der Ehe auf das Vermögen der Eheleute geregelt. Je nach gewähltem Güterstand gelten andere Regelungen. Sehen die Eheleuten keinen speziellen Güterstand vor, so unterstehen sie der Errungenschaftsbeteiligung (sog. ordentlicher Güter- stand). In einem Ehevertrag können sie aber auch den Güterstand der Gütergemeinschaft oder der Gütertrennung wählen (sog. vertragliche Güterstände). Für den Abschluss eines Ehevertra- ges müssen die Eheleute urteilsfähig sowie volljährig sein. Ausserdem bedarf der Ehevertrag für seine Gültigkeit der öffentlichen Beurkundung.

Güterstände

Gesetzlich – Ordentlich: Errungenschaftsbeteiligung – Ausserordentlich: Gütertrennung

Vertraglich – Gütergemeinschaft – Gütertrennung

Die Errungenschaftsbeteiligung ( ZGB 196–220 )

Von Mann und Frau gemeinsam erwirtschaftete Errungenschaften

Erträge + Einkünfte Eigengut Frau

Erträge + Einkünfte

Eigengut Mann

Errungenschaft des Ehemannes

Errungenschaft der Ehefrau

Ordentlicher Güterstand ( Errungenschaften zusammengelegt )

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