WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
Nach OR 88 muss der Darlehensvertrag nicht schriftlich festgehalten werden. Zur Beweissiche- rung genügt bei kleineren Summen eine vom Borger ausgestellte Darlehensquittung:
Heute habe ich von Herr Peter Keller, Zürich, CHF 2000.– (zweitausend Franken) als Darlehen erhalten. Ich verpflichte mich, diese Summe jeweils am Jahresende zu 6 % zu verzinsen. Die Rück- zahlung erfolgt nach zwei Jahren am 31. Mai 20... Zürich, 24. Mai 20.. Heinrich Müller Im Gegensatz zu Darlehen wird bei Krediten keine feste Summe ausgeliehen. Stattdessen kann der Kreditnehmer seinen Kredit bis zu einer vereinbarten Höhe (Kreditlimite) beanspruchen. So kann im Beispiel unserer Gartenbaufirma der Kredit wegen den Materialeinkäufen vorübergehend ausgeschöpft sein. Dann erfolgt eine Teilzahlung des Kunden; die geschuldete Summe vermin- dert sich. Es werden zusätzliche Materialien bestellt; die Summe wird wieder grösser. Nach Ein- gang der ganzen Zahlung kann die Landschaftsgärtnerei bis zum nächsten Grossauftrag sogar ein Guthaben auf dem Kontokorrent haben.
Kredit
Kredite sind jederzeit rückzahlbar und, wo nichts anderes vereinbart wurde, gegenseitig auf sechs Wochen kündbar.
Einige Banken gewähren Kredite an Private zur Finanzierung von Konsumgütern. Da diese Kredite ohne Sicherheiten, man nennt das auch «blanko», gewährt werden, und die Bearbeitungskosten im Verhältnis zum Kreditbetrag hoch sind, sind die Zinsen auf solchen Krediten relativ hoch. Vom Gesetz her besteht eine Obergrenze von 12 %, bzw. 14 % bei Kreditkarten.
Konsumkredit ( Kleinkredit, Kleindarlehen )
Konsumkredite sind in einem speziellen Gesetz (Konsumkreditgesetz KKG, siehe auch S. 95 ff) detailliert geregelt.
Hypothekdarlehen
Es ist der Traum vieler, ein eigenes Haus, eine eigene Wohnung zu besitzen. Da Bauland in unse rem kleinen, von Bergen zerklüfteten Land aber knapp ist, kommt die Verwirklichung dieses Traums teuer. Die meisten werden ihr Haus oder ihre Eigentumswohnung deshalb mit einem be- sonderen Bankkredit teilfinanzieren: einer Hypothek . In vielen Ländern wird zudem Grundbesitz gefördert, weil eine breite Streuung dieses Eigentums zur Stabilität einer Gesellschaft beiträgt. So sind in der Schweiz Hypothekarzinsen vom steuer- baren Einkommen abziehbar, was zusätzlich zur Popularität dieser Finanzierungsform beiträgt. Grundstücke und Häuser können nicht einfach wie ein Auto oder ein Smartphone «übergeben» werden. Stattdessen besteht ein amtlich geführtes Grundbuch, in dem jede einzelne Liegenschaft in der Schweiz eingetragen ist. Der Eigentumsübergang ist erst mit einem entsprechenden Ein- trag in diesem Grundbuch rechtsgültig. Im Grundbuch sind auch mögliche Belastungen ersicht- lich (z. B. Wegrechte oder eben Hypotheken). Zur Finanzierung eines Immobilienkaufs sind zunächst Eigenmittel erforderlich. Diese sollten mindestens 20 % des Liegenschaftwertes betragen. Als Eigenmittel können eigene Ersparnisse, Erbvorbezüge und Schenkungen, Pensionskassengelder, aber auch Gelder der 3. Säule dienen. Die restlichen Mittel werden von einem Kreditinstitut, einer Bank oder Versicherung, in Form von grundpfandgesicherten Darlehen zur Verfügung gestellt. «Grundpfandgesichert» heisst, dass der Kredit im Grundbuch eingetragen wird. Eine Liegenschaft kann so nicht den Eigentümer wech- seln, ohne dass der Kreditgeber darüber informiert und eventuell ausbezahlt wird. Solche grundpfandgesicherten Darlehen gelten deshalb als besonders sicher und werden um- gangssprachlich als Hypotheken bezeichnet. Es gibt Hypotheken 1., 2. und 3. Ranges. Hypotheken 1. Ranges belehnen ein Grundstück mit bis zu 70 % seines Wertes. Zusätzliche Darlehen werden mit «nachrangigen» Hypotheken finanziert, die natürlich risikobehafteter und damit teurer sind (d. h. höhere Zinssätze und striktere Rückzah- lungsvorschriften aufweisen).
Eigentumsübertrag
Finanzierung
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