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Darlehen und Kredite

Es ist wirtschaftlich unter Umständen sinnvoll, finanzielle Engpässe durch die Aufnahme von Geld zu überbrücken. Wenn beispielsweise eine neugegründete Gartenbaufirma einen Grossauftrag bekommt, übersteigen vielleicht die Kosten für das dafür nötige Material die eigenen Mittel. Der Jungunternehmer wendet sich an seine Bank und finanziert über das Kontokorrent mit einem Kredit den Einkauf des Materials. Wenn der Kunde nach Fertigstellung bezahlt, kann die Garten- baufirma das Konto wieder ausgleichen und erzielt einen Gewinn. In diesem Fall wäre es sicher falsch gewesen, keinen Kredit in Anspruch zu nehmen und den Auftrag wegen Kapitalmangels abzulehnen. An dieser Stelle sei noch einmal daran erinnert, dass eine funktionierende Geldwirt- schaft zahlungsfähige Schuldner braucht, wenn die Gläubiger bzw. Sparer für ihr angelegtes Geld Erträge in Form von Zinsen erwarten. Ob es wirtschaftlich sinnvoll und vertretbar ist, Geld aufzunehmen, hängt massgeblich davon ab, wofür es eingesetzt wird und wie die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des zukünftigen Schuld- ners ist. Zur Beurteilung der Bonität des Schuldners gehört insbesondere auch die Information, ob er für die Kredite Sicherheiten in Form von verwertbaren oder belehnbaren Vermögenswerten, pfändbaren Gegenwerten oder festen Einkünften hat. Der Darlehensnehmer (Borger) bezieht in der Regel eine feste Summe zu einem festgelegten Zins für eine ebenfalls festgelegte Zeit vom Darleiher (Darlehensgeber). Dieser kann eine Bank, eine Firma oder eine Privatperson sein. Ebenfalls wird vorgängig abgemacht, ob die Schuld in ei- ner einmaligen Zahlung oder in festgelegten Raten abbezahlt wird. Wurde keine Zeit abgemacht, gilt eine gegenseitige Kündigungsfrist von sechs Wochen.

Darlehen

Darlehen (fester Kredit)

Kredit ( Kontokorrentkredit )

Auszahlung: CHF 20000.– Amortisation: CHF 5000.–

Kreditlimite: CHF 20 000.–

(jährlich, erstmals auf das Ende des 6. Jahres) 1 2 3 4 5 6 7 8 9

5000.–

1 2 3 4 5 6 8 9 7

Zeit ( z. B. Monate )

5000.– 10 000.– 15 000.– 20 000.–

Zeit ( z. B. Jahre )

5000.– 10 000.– 15 000.– 20 000.–

Kreditlimite

Kredit- gewährung in CHF

Darlehens- höhe in CHF

Darlehensvertrag ( OR 312–318 )

Zwischen dem Darleiher und dem Borger wird ein Darlehensvertrag abgeschlossen.

AUFGABEN | DARLEHEN UND DARLEHENSVERTRAG

1 Zeichnen Sie in eine Grafik folgenden Sachverhalt ein: Summe des Darlehens CHF 10 000.–. 3 Monate keine Rückzahlung, anschliessend monatliche Rückzahlung von CHF 2000.–. (Die Zinsen werden in der Darstellung nicht berücksichtigt.)

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a ) Schlagen Sie im OR die Artikel 313 und 318 nach. Notieren Sie sich die wichtigen Inhalte in Stichworten auf ein Blatt. b ) Entwerfen Sie in Zweiergruppen einen möglichst vollständigen Darlehensvertrag mit klarer Darstellung, welcher alle wichtigen Punkte regelt und alle nötigen Informationen enthält. Präsentieren Sie im Klassenverband gegenseitig die Entwürfe. Erarbeiten Sie mit Hilfe der Lehrperson ein Muster.

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