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dizinischen Versuche, das Leben aufrecht zu erhalten gescheitert sind, wird die Organspende für das behandelnde Team zum Thema. Es ist auch zu Lebzeiten möglich, eine Niere oder einen Teil der Leber zu spenden. Eine Lebendspen- de erfolgt meistens zugunsten einer bestimmten Person innerhalb des engen sozialen Umfeldes. Eine Einwilligung zur Organspende liegt nach bisheriger Regelung vor, wenn der Verstorbene sich zu Lebzeiten für die Organspende ausgesprochen oder dies seinen Angehörigen mitgeteilt hat oder die Angehörigen stellvertretend im Willen des Verstorbenen zustimmen. Die Gesetzes- änderung der erweiterten Widerspruchslösung tritt voraussichtlich 2026 in Kraft. Dadurch wird eine Person, die zu Lebzeiten keinen Widerspruch gegen die Organspende erhoben hat, zum Organspender. Doch auch dieses Gesetz gibt den Angehörigen die Möglichkeit, an Stelle der verstorbenen Person Widerspruch gegen die Organspende zu erheben. Wenn eine Einwilligung zur Organspende besteht und der Hirntod gemäss Gesetz durch zwei Ärzte bestätigt ist, wird Swisstransplant kontaktiert. Ein Computerprogramm ermittelt, unter Berücksichtigung der Zutei- lungskriterien, die Priorität der möglichen Empfänger auf der Warteliste. Die Kriterien, die für die Zuteilung der Organe gelten, sind vom Bundesrat festgelegt und berücksichtigen unter anderem die medizinische Dringlichkeit, den medizinischen Nutzen sowie die Wartezeit (siehe Abbildung).

Organzuteilung nach Einwilligung

Medizinische Dringlichkeit

Wohnsitz Schweiz

Medizinischer Nutzen

Prioritäten ( Kinder/Blutgruppe )

Wartezeit

BERICHT EINES ANGEHÖRIGEN «Es war eine schwierige Entscheidung, meinen Vater nach einer Woche im künstlichen Koma und ohne Hoffnung auf ein Weiterleben gehen zu lassen. Zu wissen, dass dank ihm andere Menschen ein zweites Leben erhalten haben, gab nach einem so sinnlosen Verlust viel Kraft. Es ist ein wunderbarer Gedanke, mit seinem letzten Willen anderen Menschen zu helfen.» M.S.

Wie kommt das Organ vom Spender zum Empfänger?

Ein Organspender kann bis zu sieben Organe spenden. Sind alle Organe auf Papier zugeteilt, le- gen Ärzteteams den Zeitpunkt der Organentnahme fest. Nach der Explantation werden die Orga- ne in Eiswasser steril verpackt und in einer Kühlbox in die verschiedenen Empfängerspitäler ge- bracht. Idealerweise sollte das beim Herzen nicht länger als 3–4 Stunden dauern. Bei der Lunge, Leber und Pankreas sind es 6–8 Stunden und bei der Niere 12–24 Stunden.. Die Transportlogistik wird durch Alpine Air Ambulance (AAA) im Mandat mit Taxis und Ambulanzen sichergestellt. Bei Transferzeiten von über 90 Minuten werden für das Herz- und das Lungenteam Helikopter und bei Organen aus dem Ausland sogar Jets eingesetzt.

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www.swisstransplant.org

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