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Ein Beispiel:

Eine Person wählt eine Franchise von CHF 300.–. Die erste Rechnung vom Hausarzt über CHF 140.– gehen voll zu Lasten der versicherten Person. Die zweite Rechnung vom Radiologieinstitut über CHF 330.– wird teilweise von der Versicherung übernommen. Es entfallen der Rest der Franchise und ein Selbstbehalt von 10 %. Beim Spitalaufenthalt über CHF 15 000.- muss sich der Versicherte nur noch mit 10 %, bis maximal CHF 700.– beteiligen. Die vierte Rechnung über CHF 240.– für die Nachbehandlung und alle darüber hinausgehenden Kosten gehen in diesem Jahr komplett zu Lasten der Krankenversicherung.

Franchise, Selbstbehalt und Beitrag der Versicherung

Franchise von 300.-

Selbstbehalt von 10%

Rechnung

Krankenversicherer

140.–

140.–

0.–

0.–

330.–

160.–*

17.–**

153.–

15 000.–

0.–

683.–***

14 317.–

*300 max. -140 = 160 **( 330 - 160 ) × 10 % = 17 ***700 max. - 17 = 683

240.–

0.–

0.–

240.–

Alternative Versicherungs- modelle: bessere Qualität zu tieferen Kosten

Versicherungsmodelle mit eingeschränkter Wahl der Leistungserbringer werden gemeinhin auch alternative Versicherungsmodelle (AVM) genannt. Dabei verzichten die Versicherten freiwillig auf die freie Arztwahl und verpflichten sich im Regelfall auf ein Gatekeeping im Gesundheitswesen, d. h. auf eine vordefinierte Erst-Anlaufstelle. Ausgenommen sind Notfälle und die Gynäkologie. Die Gatekeeping-Funktion kann eine Telefonhotline, eine Gruppenpraxis, ein Hausarzt oder neu- erdings auch z. B. eine Apotheke oder eine Smartphone-App übernehmen. Dort wird beurteilt, welche weiteren Massnahmen notwendig sind, und es werden die nächsten Behandlungsschritte definiert und koordiniert. Ist im Anschluss ein Termin bei einem Spezialisten oder eine Spitalbe- handlung notwendig, gilt momentan dort bei den meisten Modellen die freie Arzt- und Spitalwahl (Listenspitäler). Zukünftig werden wohl vermehrt alternative Versicherungsprodukte aufkom- men, welche über den gesamten Behandlungsprozess eine striktere Steuerung vornehmen. Je nach Versicherer und Versicherungsmodell sind zwischen 5 % und mehr als 20 % Rabatt auf das ordentliche Versicherungsmodell möglich. Die Versicherer können die Rabatte jedoch nicht frei wählen. Sie müssen im Rahmen des Prämiengenehmigungsprozesses dem BAG beweisen, dass in einem spezifischen Modell im Vergleich zum ordentlichen Modell effektiv tiefere Kosten anfallen.

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