Recht Staat Wirtschaft 21

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Was die Unterschiede betrifft, so gibt es vor allem deren vier:

Eingetragene Partnerschaft

Ehe (für alle)

Jeder Partner verfügt über sein eigenes Vermögen und haftet mit seinem gesam- ten Vermögen für seine Schulden. Es gilt also eine Regelung, die der Gütertren- nung ähnlich ist. Nur die Adoption der Kinder des Partners oder der Part- nerin ist erlaubt.

Wahl zwischen drei Güter- ständen: - Gütertrennung - Errungenschaftsbeteiligung - Gütergemeinschaft

Vermögensver- hältnisse

Das verheiratete Paar kann ein Kind gemeinsam adop- tieren.

Adoption

Medizinisch unter- stützte Fortpflan- zung

Kein Zugang zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung

Zugang zur Samenspende für verheiratete Frauenpaare

Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung Erleichterte Einbürgerung

Bundesrat und Parlament haben unter anderem diese Argumente für die Ehe für alle vorgebracht: ➞ Der Staat sollte den Menschen nicht vorschreiben, wie sie ihre familiären Beziehungen zu gestalten haben. ➞ Allen Paaren, die ihre Beziehung offiziell machen wollen, sollen dieselben rechtlichen Rah- menbedingungen angeboten werden. ➞ Bei uns (und anderswo) gibt es bereits gleichgeschlechtliche Paare, die Kinder aufziehen, was laut mehreren Studien keine negativen Auswirkungen auf die Entwicklung der Kinder hat. ➞ Darüber hinaus garantiert die Möglichkeit der Samenspende für Frauenpaare in der Schweiz den Kindern, dass sie ihre Abstammung kennen (wie in der Verfassung und im FMedG vorgesehen), was bei im Ausland durch künstliche Befruchtung gezeugten Kindern nicht unbedingt der Fall ist. ➞ Schliesslich war es für die Annahme der Ehe für alle nicht erforderlich, die Bundesverfassung zu ändern. Diese garantiert nämlich das Recht auf Eheschliessung (Art. 14), definiert die Ehe jedoch nicht als Verbindung zwischen einem Mann und einer Frau. Vorteile Ehe ➞ Bei Trennung: Anspruch auf Pensionskassenguthaben und Anspruch auf Unterhaltsbeiträge. Anspruch auf finanzielle Unterstützung durch Ehegatten. ➞ Bei Todesfall: Pflichtteilgeschütztes Erbe, Witwen-/Witwerrente der AHV, Pensionskassenanteil. ➞ Beistandspflicht und -recht: Man erhält im Spital ärztliche Auskunft, Konkubinatspartner brauchen schriftliche Erklärung. Nachteile Ehe ➞ AHV-Rente: Einzelrenten sind höher als Eherente. ➞ Höhere Steuern: Gemeinsames Einkommen führt bei gut verdienenden Paaren zu höherer Progression. Im Konkubinat: Einzelbesteuerung. ➞ Auflösung kompliziert und teuer

Konkubinat oder Ehe?

AUFGABEN | ZUR EHESCHLIESSUNG 1 Walter Benz und Brigitte Steiner sind schon über ein Jahr verlobt. Vor allem von Walter geht die Initiative aus, jetzt möglichst schnell zu heiraten. Brigitte hat nichts dagegen.

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