RECHT | STAAT | WIRTSCHAFT
CHECKPOINT | KAPITEL 23 1 Welche Aussagen sind in Bezug auf das Solidaritätsprinzip zutreffend? ● O Die gemeinschaftliche Deckung der Schäden bei einem Einzelnen verringert dessen finanzielles Risiko. ● O Die gemeinschaftliche Deckung der Schäden bei einem Einzelnen verringert dessen Unfall- oder Krankheits-Risiko. ● O Wer Versicherungsbetrug begeht, verstösst gegen das Solidaritätsprinzip. ● O Wer Versicherungsbetrug begeht, verstösst nicht gegen das Solidaritätsprinzip. ● O Das Versicherungswesen baut in erster Linie auf dem Solidaritätsprinzip auf.
2 Bezeichnen Sie mit P (Personenversicherungen), mit S (Sachversicherungen), mit V (Vermögensversicherungen) und mit SO (Sozialversicherungen):
■ Q Pensionskasse ■ Q Fahrzeugkasko ■ Q Betriebshaftpflichtversicherung ■ Q Wasserversicherung ■ Q Unfallversicherung gemäss UVG ■ Q Feuerversicherung
■ Q Gebäudeversicherung ■ Q Krankenversicherung ■ Q Lebensversicherung ■ Q AHV ■ Q Glasversicherung ■ Q Rechtsschutzversicherung
3 Welche Versicherungen werden von staatlichen Institutionen getragen? ● O AHV/IV ● O Diebstahlversicherung ● O Autohaftpflichtversicherung ● O Unfallversicherung für Industriebetriebe ● O EL ( Ergänzungsleistungen )
● O Krankenversicherung ● O Lebensversicherung
4 Was wird als Unfall bezeichnet?
5 Welche Aussagen treffen für die Krankenversicherung zu? ● O Die Prämie für die Grundversicherung ist unabhängig vom Eintrittsalter des Versicherten.
● O Die Versicherer können vor Abschluss einer Zusatzversicherung zur Grundversicherung keinen ärztlichen Untersuch verlangen. ● O Die Behandlung während eines Spitalaufenthaltes wird als ambulante Behandlung bezeichnet. ● O Einen Teil der Krankheitskosten haben die Versicherten in Form einer Franchise oder eines Selbstbehaltes selber zu tragen. ● O Krankenversicherer sind verpflichtet, bei jedem Versichererwechsel volle Freizügigkeit zu gewähren.
● O Der Abschluss einer Grundversicherung ist gesamtschweizerisch obligatorisch. ● O Die Kosten der halbprivaten Abteilung werden nur von der Zusatzkranken- versicherung gedeckt. ● O Die Grundversicherung wird für bestimmte Personen vom Staat subventioniert. ● O Die Taggeldversicherung bezweckt die Sicherung des vorübergehenden Verdienstausfalles.
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