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23.7 Kombinierte Versicherungsprodukte
Um einen umfassenden Versicherungsschutz anbieten zu können, werden heute häufig kombi- nierbare Versicherungsprodukte angeboten. In diesen können Sach-, Vermögens- und Personen- versicherungen in einer einzigen Police kombiniert werden. Zwei typische Beispiele hierfür sind die Motorfahrzeugversicherung und die Reiseversicherung.
23.7.1 Die Motorfahrzeugversicherung Wenn jemand mit seinem Fahrzeug einem Dritten Schaden zufügt, wird er haftpflichtig (sie- he S. 367f Kausalhaftung und Verschuldenshaftung). Aber auch am eigenen Fahrzeug können durch verschiedene Ereignisse Schäden entstehen, welche oft hohe Kosten verursachen. Auch sind Unfälle oft mit Rechtsstreitigkeiten verbunden. Daher ist bereits beim Kauf eines Fahrzeugs zu berücksichtigen, welche Versicherungsdeckung man haben möchte und welche zusätzlichen Kosten dafür anfallen.
Beispiel eines Bonussystems
Malus Bei jedem Schadenereignis, das die Versicherung zu bezahlen hat, steigt die Prämie um einige Stufen. Bonus Bei jedem unfallfreien Jahr profitiert der Kunde von einer Prämienreduktion bis zur Mindestgrenze. Beim Versicherungsabschluss mit einem neuen Fahr- zeughalter wird berücksichtigt, zu welcher statistisch ermittelten Risikogrup- pe er gehört. Deshalb zahlen beispielsweise Neulenker eine höhere Prämie als Versicherungsnehmer, welche bereits über längere Zeit unfallfrei gefahren sind ( Bonus ).
240 % ... 120 % 100 % 90 % 80 % ...
Übersicht über wichtige Motorfahrzeug- versicherungen
Versicherungsart
Leistung/Deckung
Haftpflichtversicherung obligatorisch
Schaden an Personen (z. B. Operation, Heilungskosten), Tieren oder Sachen (z. B. Reparatur Blechschäden), welche durch das Auto des Fahrzeughalters verursacht wurden. Eigenschäden (z. B. der Fahrer verletzt sich selbst) sind nicht versichert. Z.B. Diebstahl, Feuer- und Elementarereignisse (z. B. Hagel), Glasbruch, Marderschäden, Kollision mit Tieren. Teilkasko und zusätzlich Kollisionsschäden am eigenen Fahrzeug (z. B. durch eigene Unachtsamkeit: Blechschaden bei Kollision mit Gartenzaun beim Rückwärtsfahren ). Schnelle Zahlung an Insassen des versicherten Autos ohne die Klärung der Schuldfrage abzuwarten, Ergänzung der Leistungen aus anderen Versicherungen bei Deckungslücken (z. B. für Personen ohne Unfallversicherung, oder für Fahrgäste aus dem Ausland). Pannenhilfe, Unterkunfts- und Verpflegungsmehrkosten, Rückreisekosten, evtl. Kosten für Ersatzfahrzeug.
Teilkasko nicht obligatorisch Vollkasko nicht obligatorisch
Unfallversicherung nicht obligatorisch
Pannenhilfe/Assistance nicht obligatorisch Verkehrsrechtsschutz Fahrzeugrechtsschutz nicht obligatorisch
Hilft bei Rechtsstreitigkeiten rund um den Strassenverkehr.
• Bei gemieteten, geleasten oder auf Abzahlung/Kredit gekauften Fahrzeugen wird vom Vertragspartner der Abschluss einer Vollkaskoversicherung verlangt. Im Schadenfall geht die ausbezahlte Leistung an ihn. • In fremden Ländern kann die Höhe der Haftung des Unfallverursachers beschränkt sein. Nach Schweizer Recht muss für die fehlende Summe der Fahrzeughalter aufkommen, z. B. für die Heilungskosten der Mitfahrer. Diesbezüglich sind auch die Bedingungen auf der «Grünen Karte» zu beachten.
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