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Heute können neben Feuer- und Elementarschäden noch andere Gefahren für ein Gebäude versi- chert werden. Die Versicherung gegen Wasserschäden, Glasbruch und andere Beschädigungsrisi- ken ist freiwillig und kann bei privaten Versicherungsgesellschaften wie auch einigen staatlichen Anstalten ergänzend zur obligatorischen Feuerversicherung abgeschlossen werden.

23.6.2 Die Hausratversicherung Wer über eigenes Mobiliar verfügt, kann eine Versicherung gegen Schäden durch Feuer, Was- ser, Glasbruch und Diebstahl abschliessen. Im Gegensatz zur meist obligatorischen Gebäude- versicherung ist das Versichern von Hausrat in den meisten Kantonen freiwillig und den privaten Versicherungsgesellschaften überlassen. Heute wird üblicherweise eine Kombination von Sach- versicherungen angeboten: Feuer inkl. Elementarschäden, Wasser, Glasbruch und Diebstahl. Die Hausratversicherung bezieht sich auf einen bestimmten Standort (z. B. die eigene Wohnung) der versicherten Sachen. Ausserhalb dieses Standortes besteht nur noch ein stark reduzierter Versi- cherungsschutz (z. B. bei Reisen und Ferienaufenthalten).

Neuwert oder Zeitwert

In der Regel werden Sachen zum sogenannten Neuwert bzw. ihrem Wiederbeschaffungswert bei Verlust versichert, z. B. Möbel, Kleider, Teppiche etc.

Mofas, Fahrräder und Skis werden teilweise nur zum Zeitwert, d. h. zum Neuwert abzüglich der Wertverminderung infolge Alter und Abnützung versichert.

Versicherungssumme

Die Versicherungssumme wird vom Versicherungsnehmer bestimmt und sollte dem Neuwert, bzw. Wiederbeschaffungswert des Hausrates entsprechen. Die Höhe der Prämie ist direkt von der Versicherungssumme abhängig. Bei der Unterversicherung ist die Versicherungssumme niedriger als der Ersatzwert der versi- cherten Sachen. Im Schadenfall zahlt die Versicherungsgesellschaft nur die proportional gekürzte Entschädigung. Führt beispielsweise ein Wassereinbruch zu einem Schaden am Mobiliar von CHF 10 000.–, während der ganze Hausrat einen Wert von CHF 100 000.– hat, würde bei einer richtig angepass- ten Versicherungssumme der volle Schaden von CHF 10 000.– vergütet. Lautet die Police jedoch nur auf CHF 50 000.–, erhält der Versicherte nur CHF 5000.– (50 % Unterversicherung = 50 % Kürzung der Entschädigung). Als Überversicherung wird die Festlegung einer höheren Versicherungssumme als der effektive Neuwert bezeichnet. Zu beachten ist, dass auch dann eine Versicherung im Schadenfall nur den tatsächlichen Verlust deckt. Ursache ➞ Bei der Gründung eines eigenen Haushaltes waren kaum Werte vorhanden. Mit dem geregelten Einkommen wurden regelmässig neue Sachen – Kleider, Möbel, etc. – dazu gekauft. ➞ Beim Abschluss des Versicherungsvertrages wurde der Wert des Eigentums falsch eingeschätzt. ➞ Durch die Teuerung muss später mehr für die gleiche Sache bezahlt werden. Abhilfe ➞ Regelmässig die Versicherungssumme überprüfen und anpassen. ➞ Sorgfältig ein Inventar erstellen, Belege aufbewahren. ➞ Die Versicherungssumme indexieren, das heisst, die Summe automatisch der aktuellen Teuerung anpassen lassen.

Unterversicherung und Überversicherung

Wie vermeidet man Unterversicherung ?

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