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Alternative Versicherungsmodelle ( AVM ) : Die Versicherten haben die Möglichkeit, freiwillig auf die freie Arztwahl zu verzichten und sich auf eine Koordination im Gesundheitswesen zu verpflichten, d. h. auf eine vordefinierte Erst-An- laufstelle (ausgenommen sind Notfälle und die Gynäkologie). Damit sind je nach Versicherer und Versicherungsmodell zwischen 5 % und mehr als 20 % Rabatt auf das ordentliche Versicherungs- modell möglich. In diesen Modellen werden einerseits Bagatellfälle (unnötige Besuche in der Arztpraxis und beim Spezialisten oder Notfallaufnahmen im Spital) vermieden und andererseits eine Koordination der medizinischen Leistungen möglich. Das Resultat ist eine bessere Qualität und damit verbunden auch tiefere Kosten, welche die Prämienrabatte rechtfertigen.

23.4 Personenversicherungen 23.4.1 Die Lebensversicherung

Die Lebensversicherung gehört zu den freiwilligen Versicherungen der 3. Säule. Der Versicherte kann damit vorsorgen: ➞ für das Alter (Alter) ➞ für die Hinterbliebenen (Tod) ➞ bei Erwerbsunfähigkeit (Invalidität)

Ein breites Angebot an Versicherungsformen gestattet dem Versicherten, die ideale Kombination für sich und seine Familie zusammenzustellen.

Die Todesfallversicherung

Sie bietet grossen Schutz und finanzielle Sicherheit für die Hinterbliebenen im Todesfall des Ver- sicherten. Beim Ableben des Versicherten während der Vertragsdauer, die beliebig festgelegt werden kann, wird die vereinbarte Versicherungssumme den Begünstigten ausbezahlt, z. B. dem Ehepartner oder den Kindern. Die Todesfallversicherung kann je nach Bedürfnis als abnehmende oder konstante einmalige Todesfallsumme oder in Rentenform abgeschlossen werden.

Die Erwerbsausfall­ versicherung

Die Erwerbsausfallversicherung bietet Schutz vor Einkommenseinbussen und ergänzt die Leis- tungen der 1. und 2. Säule bei dauernder Erwerbsunfähigkeit durch Unfall oder Krankheit.

Diese Versicherung garantiert bei Erwerbsunfähigkeit des Versicherten ein regelmässiges Ersatz- einkommen in Form einer Rente. Diese wird nach einer frei wählbaren Wartefrist bis zum Ablauf der Versicherung oder so lange, wie die Erwerbsunfähigkeit besteht, ausbezahlt. Die gemischte Lebensversicherung bietet einerseits die Möglichkeit, das Risiko eines frühzeitigen Todesfalls abzudecken und andererseits fürs Alter vorzusorgen. Mit der gemischten Lebensversi- cherung wird die Deckung des Todesfallrisikos mit der Altersvorsorge verbunden. Erreicht der Versicherte das Schlussalter, wird ihm das Erlebensfall-Kapital ausbezahlt (Alters­ vorsorge). Bei seinem vorzeitigen Tod geht die Versicherungssumme an die in der Police Begüns- tigten (Schutz vor den finanziellen Folgen im Todesfall).

Die gemischte Versicherung

Die gemischte Versicherung ist die gebräuchlichste Form der Lebensversicherung. Sie kann als konventionelle oder fondsgebundene Lebensversicherung abgeschlossen werden.

Der Rückkaufswert

Bei der gemischten Lebensversicherung bildet ein Teil der Prämie den Sparanteil, womit das Kapi- tal aufgebaut wird. Dieser Sparanteil wird mit dem garantierten technischen Zins verzinst. Die an- gesammelten Sparprämien und der technische Zins bilden zusammen das Deckungskapital (DK).

Bei einer frühzeitigen Auflösung der Versicherung erhält der Versicherte jedoch den Rückkaufswert zurückerstattet. Dieser entspricht dem DK vermindert um einen erheblichen Rückkaufsabzug.

Ein Rückkauf ist in der Regel nach drei Jahren bzw. nach Ablauf eines Zehntels der Laufzeit möglich.

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