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Merkmale
Unfall ist die plötzliche, nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung eines ungewöhnlichen äu- sseren Faktors auf den menschlichen Körper, die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geisti- gen oder psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat. Obligatorisch versichert sind alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer. Als Arbeitnehmer gilt, wer eine unselbstständige Erwerbstätigkeit ausübt. Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit bei einem Arbeitgeber weniger als 8 Stunden, besteht nur Deckung für Unfälle, die während der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passieren. Ist die Arbeitszeit höher, ist man auch für Unfälle in der Freizeit versichert. Die Versi- cherung beginnt mit dem Arbeitsantritt und endet 30 Tage nachdem der Anspruch auf mindes- tens den halben Lohn aufhört. Durch den Abschluss einer Abredeversicherung kann die Deckung um 180 Tage verlängert werden. Diese muss zwingend vor Ablauf der obligatorischen Versiche- rung abgeschlossen werden.
Leistungen
Bei einem Unfall hat man einen Anspruch auf die wirtschaftliche und zweckmässige Behandlung der Unfallfolgen.
Die ärztliche Behandlung, auch bei einem mehrtägigen Spitalaufenthalt in der allgemeinen Ab- teilung, wird von der Unfallversicherung ohne betragliche Begrenzung übernommen. Auch die benötigten Arzneimittel, die verschriebenen Therapien und sonstigen Heilmittel sowie Hilfsmittel, die körperliche Schädigungen ausgleichen (beispielsweise Prothesen, Hörgeräte oder Sehhilfen) sind gedeckt. Der Arzt oder das Spital kann dabei frei gewählt werden. Die notwendigen Rettungs- und Bergungskosten und die medizinisch notwendigen Reise- und Transportkosten werden vergütet, ebenfalls die notwendigen Kosten für die Überführung der Leiche an den Bestattungsort sowie die gesamten Bestattungskosten bis zu einem Höchstbetrag. Der Höchstbetrag des versicherten Verdienstes beläuft sich auf 148 200 Franken im Jahr. Ist der Versicherte infolge eines Unfalles arbeitsunfähig, so hat er Anspruch auf ein Taggeld. Dieses wird ab dem dritten Tag nach Unfall ausbezahlt. Das Taggeld beträgt bei voller Arbeitsunfähigkeit 80 Pro- zent des versicherten Verdienstes. Bei teilweiser Arbeitsunfähigkeit wird es entsprechend gekürzt. Ist der Versicherte infolge des Unfalles zu mindestens zehn Prozent invalid, so hat er Anspruch auf eine Invalidenrente. Der Rentenanspruch entsteht, wenn von der Fortsetzung der ärztlichen Behandlung keine namhafte Besserung des Gesundheitszustandes mehr erwartet werden kann. Stirbt der Versicherte an den Folgen des Unfalles, so haben der überlebende Ehegatte und die Kinder Anspruch auf Hinterlassenenrenten.
Taggelder und Renten
23.3.8 Obligatorische Krankenpflegeversicherung ( OKP )
Die obligatorische Krankenpflegeversicherung (OKP) – auch Grundversicherung genannt – wird im Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) geregelt. Sie wird in einem wettbewerblich organisierten System von privaten, nicht gewinnorientierten Versicherungsgesellschaften – den sogenannten Krankenversicherern oder auch Krankenkassen – angeboten. Die gesamte Wohn- bevölkerung der Schweiz muss sich gegen die Risiken und Folgen von Krankheit, Mutterschaft und Unfall, falls keine Unfalldeckung durch den Arbeitgeber besteht, versichern (Versicherungs- pflicht). Ein Wechsel des Krankenversicherers ist je nach gewähltem Versicherungsmodell jeweils auf Mitte und Ende Jahr möglich. Der neue Versicherer muss alle Versicherten vorbehaltlos und unabhängig von Alter, Geschlecht, bestehenden Erkrankungen oder weiteren Merkmalen aufneh- men (Aufnahmepflicht) und darf keine Gesundheitsprüfung vornehmen. In den letzten Jahren hat eine starke Konzentration beim Angebot der Grundversicherung statt- gefunden. Von den 145 Krankenversicherern des Jahres 1996 existieren heute gerade noch rund 30 Anbieter. Die grössten acht Versicherer-Gruppen decken mehr als 80 % des Marktes ab. Die Grundversicherung soll den Zugang zu einer qualitativ hochstehenden, umfassenden und finanziell tragbaren medizinischen Grundversorgung für alle garantieren. Die Grundpfeiler der OKP werden in Kapitel 25.4 vertieft.
Grundpfeiler der OKP
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