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Finanziert wird das BVG nach dem Kapitaldeckungsverfahren .

Finanzierung

Die Vorsorgeeinrichtung führt für jeden Mitarbeitenden ein Konto, auf dem die Sparbeiträge und der Zins gutgeschrieben werden. Diese Sparbeiträge heissen Altersgutschriften. Die Höhe der Altersgutschriften hängt vom Alter ab und wird in Prozent des koordinierten Lohnes berechnet:

18 %

15 %

10 %

7 %

ab 35

ab 45

ab 25

ab 55 bis Pensionierung

Für die Hinterlassenen- und Invaliditätsleistungen erhebt die Vorsorgeeinrichtung eine Risiko- prämie. Ihre Höhe hängt vom Alter und vom Geschlecht ab sowie von der Branche, in der die versicherte Person arbeitet. Neben der Altersgutschrift und der Risikoprämie werden weitere Positionen in die Beiträge ein- gerechnet, wie z. B. den gesetzlich vorgeschriebenen Teuerungsausgleich, den Sicherheitsfond oder Verwaltungskosten. Da zwischen der Äufnung des Kapitals und dessen Verzehr etliche Jahre liegen, muss das Geld verwaltet und angelegt werden. Diese Aufgabe übernimmt die Pensionskasse. Grosse Firmen und Organisationen mit vielen Mitarbeitern verfügen über eigene Pensionskassen (z. B. die Pensionskasse der ABB, der SBB oder des Kantons und der Stadt Bern). KMU hingegen schliessen sich einer Sammelstiftung an, die oft von Versicherungen oder Banken verwaltet werden.

Aufgabe der Pensionskassen

Die Sparphasen Der Verlauf des Kapitalauf- und -abbaus

Ansparphase

Entsparphase

Kapital

200 000.–

150 000.–

Kapitalverzehr durch Altersrente

Kapitalaufbau laut BVG ab 25 Jahren durch Arbeitgeber- und Arbeitnehmer- beiträge sowie durch Verzinsung

100 000.–

50 000.–

0

50

80

0

20

30

40

60

70

90

64 / 65 Pensionierung Frauen / Männer

Beginn Kapitalaufbau

Alter

Gesetzliche Vorschriften

Die Schweizer Pensionskassen verwalten Milliarden, von denen die Versicherten im Leistungsfall profitieren sollen. Der Bund erlässt Gesetze, um Missbräuche zu verhindern und die Ansprüche der Arbeitnehmer zu sichern.

Mindestzinssatz

Dieser legt fest, wie hoch das vorhandene Altersguthaben jährlich mindestens zu verzinsen ist. Er wird vom Bundesrat festgelegt und beträgt zurzeit 1.25 % (2024).

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