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23.2 Vorsorgekonzept
Die Schweiz verfügt über ein feinmaschiges Netz von Vorsorgeeinrichtungen. Teils obligatorische, teils freiwillige Versicherungen geben uns die Möglichkeit, für das Alter vorzusorgen und uns ge- gen die finanziellen Folgen von Krankheit, Unfall, Invalidität und Tod vorzusehen. Das Konzept wird als Dreisäulenprinzip bezeichnet:
Das Schweizer Vorsorgekonzept Das Drei-Säulen-Prinzip
SCHWEIZER VORSORGEKONZEPT Das Drei-Säulen-Prinzip
1. Säule
2. Säule
3. Säule
Staatliche Vorsorge AHV / IV / EL
Berufliche Vorsorge Pensionskassen BVG Obligatorische Unfallversicherung UVG
Private Vorsorge ( gebunden 3 a, frei 3 b ) Lebensversicherung Banksparen
Obligatorisch
Obligatorisch
Freiwillig
50
1569
165
Anlagevolumen 2021 (in Mrd. CHF)
1. Säule
Die erste Säule dient der Existenzsicherung. Sie versichert die Gefahren Tod und Invalidität und das Alter.
Sie ist obligatorisch für alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz, für alle, die in der Schweiz arbeiten und für Schweizer Bürger, die im Ausland für die Eidgenossenschaft oder eine vom Bund anerkannte internationale Organisation oder ein Hilfswerk tätig sind.
Die Beiträge werden mindestens zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen, der Rest vom Arbeitneh- mer. Selbständigerwerbende und Nichterwerbstätige tragen die Kosten alleine.
Zudem fliessen Beiträge des Bundes (Tabak-, Alkohol- und Mehrwertsteuer) und Zinserträge der Ausgleichsfonds in die AHV.
2. Säule
Die 2. Säule soll zusammen mit der 1. Säule bis zu einer gewissen Einkommensgrenze die Fortset- zung der gewohnten Lebensweise ermöglichen. Sie versichert die Gefahren Tod und Invalidität und das Alter.
Sie ist obligatorisch für alle Arbeitnehmer ab einem bestimmten Einkommen.
Die Beiträge werden je zur Hälfte vom Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen.
3. Säule
Zusammen mit den ersten zwei Säulen dient die 3. Säule dem Aufbau eines individuellen Vorsor- geschutzes und der Deckung der persönlichen Bedürfnisse.
Der Bund und die Kantone unterstützen diese Säule teilweise mit Steuer- und Wohneigentums- begünstigungen.
Mit der «gebundenen Vorsorge 3 a» haben steuerpflichtige Erwerbstätige eine Möglichkeit, steu- erbegünstigte Selbstvorsorge zu betreiben.
Die 3 a-Guthaben müssen ausschliesslich und unwiderruflich der Vorsorge dienen. Diese kann sowohl über eine gebundene Lebensversicherung als auch über gebundene Banksparpläne ge- troffen werden.
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