WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
23 DIE VERSICHERUNGEN
(vgl. dazu auch die Ausführungen zum Versicherungswesen auf S. 285)
23.1 Grundzüge
Entstehungsgeschichte
In den Grossfamilien von früher war es selbstverständlich, dass man sich gegenseitig half. Obwohl diese Form des Zusammenlebens heute nicht mehr üblich ist, besteht das Prinzip der freiwilligen Hilfe aus Solidarität weiter. Im engen Familien- und Freundeskreis kann man auch heute noch auf Hilfe zählen. Auch in anderen Gemeinschaften, beispielsweise in Vereinen, hilft man sich gegen- seitig aus der Patsche. In grossen und heterogenen Gemeinschaften stösst die freiwillige, gegenseitige Hilfe aber rasch an ihre Grenzen. Mit der Zeit sind deshalb Gefahrengemeinschaften entstanden. Nach dem Prin- zip der Gegenseitigkeit – «Einer für alle, alle für einen» – haben sich die Menschen zusammen- getan und vereinbart, bei bestimmten Gefahren einen möglichen Schaden gemeinsam zu tragen. Die Gefahrengemeinschaft entwickelte sich mit der Zeit zur Versicherung, wie wir sie heute ken- nen. Jedes Mitglied bezahlt Beiträge in die gemeinsame, von einer Versicherungsgesellschaft ver- waltete Kasse. Daraus werden denjenigen, die einen Schaden erleiden, finanzielle Mittel zur Deckung der Verluste zur Verfügung gestellt. Mit dem Abschluss einer Versicherung erhält der Kunde Schutz und Sicherheit. Er muss sich nicht mehr sorgen, im Notfall seine Existenzgrundlage zu verlieren.
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