WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
22.5 Anspruchsgruppen
Eine Unternehmung handelt somit nicht im luftleeren Raum. Ihre Aktivitäten haben Folgen für das Umfeld, aber auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Es gibt somit zahlreiche «Betrof- fene», die ein Interesse daran haben, auf das Unternehmen einzuwirken und zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Diese unterschiedlichen Personengruppen haben Erwartungen und stellen (ausge- sprochene oder stille) Ansprüche ans Unternehmen. Wir sprechen darum von Anspruchsgruppen (auf engl. « Stakeholder » ).
Hier eine Übersicht wichtiger Anspruchsgruppen und ihrer Erwartungen an ein Unternehmen:
Kunden
Möglichst viele preisgünstige Leistungen in guter Qualität
Mitarbeitende
Eine interessante Tätigkeit mit hohem Lohn und Arbeitsplatzsicherheit
Lieferanten
Möglichst viel zu hohen Preisen liefern
Kapitalgeber
Ein solides Unternehmen mit guten Zukunftsaussichten und Gewinnen
Staat
Viele Arbeitsplätze und regelmässige Steuereinnahmen
Öffentlichkeit
Schonung der Umwelt/Förderung von Kultur, Sport usw.
Konkurrenten
Faires Verhalten/Gemeinsame Interessensvertretung
Schon diese kleine Zusammenstellung ist voll von widersprüchlichen Erwartungen. Darum kön- nen nicht sämtliche Ansprüche aller Gruppen gleich gut befriedigt werden. Die Unternehmungs- leitung muss Schwerpunkte setzen und damit in Kauf nehmen, gewisse Kreise zu enttäuschen.
CHECKPOINT | KAPITEL 22.3 BIS 22.5
1 Ordnen Sie richtig zu: [ 1 ] harter Standortfaktor, [ 2 ] weicher Standortfaktor ■ Q Verkehrsanbindung ■ Q Steuern ■ Q Arbeitsmentalität ■ Q Nähe zum Absatzmarkt ■ Q Freizeitwert ■ Q «Unternehmerfreundlichkeit» der Verwaltung
2 Welche Aussagen zur Nutzwertanalyse sind falsch: ● O Bewertungskriterien können mit einer Skala von 0 (unwichtig) bis 3 (sehr wichtig) gewichtet werden. ● O Den Erfüllungsgrad einer Lösungsvariante in Bezug auf ein Kriterium können wir mit einer Skala von 0 (gar nicht erfüllt) bis 6 (sehr gut erfüllt) beurteilen.
● O Nutzwertanalysen machen einen Entscheid objektiver. ● O Nutzwertanalysen machen einen Entscheid nachvollziehbar.
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