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Dank dieser Kritik ist die Weltbank vorsichtiger geworden und knüpft zunehmend ökologische und demokratische Bedingungen an ihr Engagement.
Internationale Währungsfonds ( IWF )
Der Internationale Währungsfonds (IWF) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Der IWF hat seinen Sitz ebenfalls in Washington D.C. und wurde 1944 durch eine internationale Übereinkunft gegründet. Zu seinen Aufgaben gehören die Förderung der internationalen Zu- sammenarbeit in der Währungspolitik, die Ausweitung des Welthandels, die Stabilisierung von Wechselkursen, die Kreditvergabe, die Überwachung der Geldpolitik und die technische Hilfe. Der IWF vergibt unter bestimmten Auflagen befristete Kredite an Staaten, die unter wirtschaft- lichen Problemen leiden. Bedingungen für die Gewährung von Krediten sind zum Beispiel die Kürzung der Staatsausgaben, die Bekämpfung der Inflation, die Steigerung des Exports sowie die Liberalisierung des Bankenwesens. Die den Staaten auferlegten Bedingungen können die Privatisierung staatlicher Betriebe und da- mit verbundene Massenentlassungen vorsehen. Ebenso wie die Kreditvergabe sind auch Entwick- lungshilfen des IWF an gewisse Bedingungen (Korruptionsabbau, Demokratie, …) gekoppelt. In den betroffenen Ländern kommt es deshalb oft zu Massenprotesten gegen die als zu hart emp- fundenen IWF-Auflagen. Die Welthandelsorganisation (WTO, World Trade Organization), ist eine internationale Organi- sation mit Sitz in Genf, die sich mit der Regelung von Handels- und Wirtschaftsbeziehungen beschäftigt. Ziel der 1994 gegründeten WTO ist der Abbau von Handelshemmnissen und somit die Liberalisierung des internationalen Handels von Waren und Dienstleistungen mit dem weiter- führenden Ziel, die Wohlfahrt der teilnehmenden Volkswirtschaften zu erhöhen. Den Kern dieser Anstrengungen bilden die WTO-Verträge, die durch die wichtigsten Handelsnationen ausgearbei- tet und unterzeichnet wurden.
Welthandelsorganisation ( WTO )
Alle WTO-Mitglieder haben sich zur Einhaltung einiger Grundregeln bei der Ausgestaltung ihrer Aussenhandelsbeziehungen verpflichtet, so z. B.:
➞ Meistbegünstigung (Nichtdiskriminierung): Handelsvorteile, die ein WTO-Mitgliedsland einem anderen Land gewährt, muss es allen anderen WTO-Mitgliedsländern auch gewähren.
➞ Inländerbehandlung: Ausländische Waren sowie deren Anbieter dürfen nach Entrichten des Zolls nicht schlechter behandelt werden als inländische; für Dienstleistungen gilt dies nur, sofern die Staaten den Markt für einen Dienstleistungssektor geöffnet haben.
➞ Transparenz: Regelungen und Beschränkungen des Aussenhandels müssen veröffentlicht werden.
Verstösse gegen diese Richtlinien können bei der WTO eingeklagt werden, die auch Sanktionen aussprechen kann. Dies ist für eine internationale Organisation ausserordentlich und macht die WTO besonders durchsetzungsstark.
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