WIRTSCHAFT | STAAT | RECHT
21.7.1 Die Zahlungsbilanz
Die Zahlungsbilanz besteht aus der Leistungsbilanz und der Kapitalverkehrsbilanz . Die Leistungsbilanz wiederum wird in einige Teilbilanzen unterteilt, nämlich in die:
Handelsbilanz
Sie erfasst die Importe und Exporte von Waren (Konsum- und Investitionsgüter) inkl. elektrischen Strom. Die Schweiz erzielt hier gewöhnlich einen Überschuss. Sie erfasst die Importe und Exporte von Dienstleistungen (u. a. des Tourismus, der Banken und Versicherungen). Auch hier erzielt die Schweiz einen Überschuss. Die Zahlungen von und an die Grenzgänger (in der Schweiz defizitär) sowie sämtliche Zahlungen (Zinsen, Dividenden u. a.) an ausländische Kapitalinvestoren in der Schweiz bzw. Einkommen unserer Einwohner im Ausland (in der Schweiz ein Überschuss) werden hier registriert. Zusammengefasst erzielt hier die Schweiz ebenfalls einen Überschuss. Hier werden u. a. die Entwicklungshilfe sowie Pensionszahlungen an ehemals in der Schweiz tätige, aber jetzt wieder im Ausland wohn- hafte Menschen vermerkt. Diese Bilanz ist für die Schweiz defizitär.
Dienstleistungsbilanz
Bilanz der Arbeits- und Kapitaleinkommen
Bilanz der laufenden Übertragungen
Alles in allem hat unser Land im internationalen Wirtschaftsgefüge eine starke Stellung. Wir ha- ben eine traditionell positive Leistungsbilanz, was wesentlich zu unserem Wohlstand beiträgt.
Kapitalverkehrsbilanz
In der Kapitalverkehrsbilanz werden alle innerhalb eines Jahres erfolgten Veränderungen der Forderungen und Verbindlichkeiten zwischen in- und ausländischen Wirtschaftsakteuren (inkl. Banken) erfasst. Man unterscheidet eine Bilanz des kurzfristigen und des langfristigen Kapitalverkehrs. Der Kapitalverkehr gleicht die Saldi der Leistungsbilanz aus, d. h. ein Überschuss der Leistungsbilanz führt zu einer gleich hohen Zunahme des Auslandsvermögens.
21.7.2 Devisen und Wechselkurse
Ist ein Land stark im internationalen Markt eingebettet, entsteht eine rege Nachfrage nach Devisen.
Devisenarten
Devisen sind Fremdwährungen in Form von Bankguthaben, und ein Schweizer Importeur zum Beispiel benötigt solche, um die Rechnungen seiner Lieferanten aus Deutschland, Japan, China und den USA zu begleichen, die auf Euro, Yen, Yuan oder Dollar lauten. Zu diesem Zweck bietet er Schweizer Franken an, die er in die entsprechende Devise umtauschen, d. h. konvertieren, möchte. Wir kennen frei konvertierbare Devisen, die ohne Einschränkungen umgetauscht werden können, und sprechen dann von Hartwährungen. Weichwährungen hingegen sind nur beschränkt kon- vertierbar. Bei nicht konvertierbaren Devisen schliesslich ist der Umtausch in andere Währungen verboten.
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