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Schweizerische Nationalbank ( SNB )

Der Staat hat zudem die wichtige Aufgabe, die Wirtschaft mit Geld zu versorgen und die Geld- menge zu steuern.

Da der Staat aber Partei im Wirtschaftsgeschehen ist und in Versuchung geraten könnte, die Entwicklung zu seinen Gunsten und auf Kosten anderer Akteure zu beeinflussen (z. B. Ausweiten der Geldmenge – und damit Inflation – bei hoher Staatsverschuldung), hat er diese Rolle an eine unabhängige Instanz delegiert, an die Schweizerische Nationalbank (SNB) . Die SNB hat gemäss Artikel 99 der Bundesverfassung eine Politik zu führen, «die dem Gesamtinteresse des Landes dient», also uns allen (Gläubigern und Schuldnern, Rentnern und Arbeitnehmern, Unternehmern und Konsumenten). Die SNB regelt den Geldumlauf in der Schweiz und achtet in einer Gratwanderung darauf, dass der Wirtschaft genügend Geld zur Verfügung steht, damit sie sich weiter entwickeln kann, ohne aber durch ein «Zuviel» an Geld eine Inflation auszulösen.

Wie alle Nationalbanken versorgt auch die SNB die Geschäftsbanken mit Geld und gewährt ihnen Kredite. Deshalb wird sie auch als «Bank der Banken» bezeichnet.

21.4.2 Versicherung und Vorsorge Wohlstand bedeutet, dass ein Land möglichst viele gefragte Waren und Dienstleistungen er- zeugen kann, um diese im Inland oder Ausland zu verkaufen. Nun ist es aber so, dass in vielen Fällen hohe Risiken eingegangen werden müssen, um erfolgreich wirtschaften zu können. Die wirtschaftliche Funktion der Versicherungen ist die des Risikoausgleichs nach dem Grundsatz der kollektiven Risikoübernahme. Die Versicherungsgemeinschaft sammelt von allen Versicherungskunden die Prämien ein und verwendet diese, um daraus die Schäden zu bezahlen, die bei einzelnen Kunden entstehen. Daher leistet die Versicherungsbranche mit ihrer Dienstleistung einen wichtigen Beitrag zu unserem Wohlstand, weil sie eine Möglichkeit bietet, Risiken auf viele Schultern abzuwälzen und so für den einzelnen verkraftbar zu machen. Das Versicherungswesen ist für die schweizerische Volkswirtschaft von enormer Wichtigkeit und Versicherungsverträge können von grosser finanzieller Tragweite sein. Somit hat der Gesetzge- ber zum Schutz der Versicherungsnehmer verschiedene Massnahmen ergriffen. Einerseits regelt das Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG) die Beziehungen zwischen Kunden und Versicherungen, andererseits überwacht die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht (FINMA) den Betrieb der Versicherungsgesellschaften. Grundlage für die Versicherungsaufsicht bilden dabei das Finanzmarktaufsichtsgesetz (FINMAG), das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) sowie die Aufsichtsverordnung ( AVO ). ( Vgl. das Kapitel « Versicherungen » ) 21.4.3 Bankwesen Geschäftsbanken (oder einfach «Banken») übernehmen im Wirtschaftskreislauf wichtige Funkti- onen. Zum einen erleichtern sie den Zahlungsverkehr zwischen den Unternehmen und den Haus- halten und machen einen modernen nationalen und internationalen Geldverkehr erst möglich (Kreditkarten, Überweisungen, Geldwechsel). Zum andern gewähren sie Kredite für Investitionen und Anschaffungen und sorgen so für eine bessere Zuteilung von Kapital. Der Unterschied zwischen Geld und Kapital besteht darin, dass Geld eher als kurzfristiges Tauschmittel definiert wird, während man bei einer längerfristigen Bindung der Finanzmittel von Kapital spricht.

Die Aufsicht über die Versicherungsgesellschaften

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