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21.4 Der erweiterte volkswirtschaftliche Kreislauf

Wir haben gesehen, dass wir mit unserem einfachen Kreislauf zwar einiges erklären können (Markt und Preisbildung, BIP und VE), aber dabei zunehmend an Grenzen stossen. Unser Kreislauf muss deshalb mit zwei Akteuren erweitert werden: mit dem Staat und den Banken und Versicherungen.

Der erweiterte volkswirtschaftliche Kreislauf

Steuern

Steuern

Staat

Löhne und Sozialleistungen

Aufträge, Subventionen

Kredite

Unternehmen

Haushalte

Güter und Dienste

Zinsen

Zinsen

Zinsen

Ersparnisse

Banken / Versicherungen

Kredite

Rolle des Staates

Der Staat zieht von den Unternehmen und privaten Haushalten Steuern ein. Dafür gewährt er Zuschüsse (Subventionen) und erteilt öffentliche Aufträge an die Unternehmen, zahlt seinen An- gestellten Löhne und Sozialleistungen (Fürsorge- und Ergänzungsleistungen, Renten usw.) an seine Bürger. Ausserdem versorgt er (über die Nationalbank) den Wirtschaftskreislauf mit Geld. Die Banken und Versicherungen erhalten von den Haushalten Ersparnisse, die sie in Form von Krediten (z. B. an Unternehmen, an den Staat) weitergeben und dafür Zinsen erhalten. Ein Teil dieser Zinsen wird an die Sparer weitergeleitet. Wir haben die Banken/Versicherungen und den Staat hier besonders hervorgehoben. Beide Ak- teure sind aber auch Teil des einfachen Kreislaufes, d. h. sie beziehen Produktionsfaktoren und wandeln diese in Dienstleistungen um, erhalten dafür Gebühren und bezahlen daraus die Mieten, Zinsen und Löhne. Darüber hinaus erfüllen sie in einer Wirtschaft aber ganz besondere Rollen, so dass es sich lohnt, diese Akteure speziell zu betonen. Für den Staat ist es besonders wichtig, die volkswirtschaftlichen Aktivitäten zu erfassen. Denn so kann er ideale Rahmenbedingungen für die wirtschaftliche Entwicklung schaffen. Bei Bedarf kann er auch lenkend eingreifen.

Rolle der Banken und Versicherungen

21.4.1 Die Rolle des Staates

Wir haben früher festgehalten, dass es produktive soziale Gebilde gibt (Unternehmungen) und solche, die vor allem konsumieren, die Haushalte. Neben den privaten Haushalten gibt es die öffentlichen (Bund, Kantone, Gemeinden). Diese öf- fentlichen Haushalte (auch öffentliche Hand genannt) verbrauchen oder konsumieren Steuerein- nahmen, um Kollektivbedürfnisse zu befriedigen, z. B. in Form von: ➞ Öffentlichen Aufträgen: für den Bau von Schulen, Spitälern, Altersheimen, Strassen, Rüstungsgütern usw. (zur Deckung der Kollektivbedürfnisse nach Sicherheit, Mobilität, Wohlbefinden ) ➞ Subventionen: an kulturelle Institutionen und Anlässe sowie an die Landwirtschaft (Wohlbefinden und Versorgungssicherheit) ➞ Direktzahlungen: an Bio-Bauern und Landschaftsgärtner (Wohlbefinden)

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