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FUNKTIONSWEISE DER SCHULDENBREMSE BEIM BUND

Ausgaben

Einnahmen

Zeit

Die Schuldenbremse will die Verschuldung über den Konjunkturzyklus hinweg konstant halten. Sie ist eine Ausgabenregel und steuert den Bundeshaushalt durch die Begrenzung der Ausgaben. Konkret begrenzen die um den Konjunkturfaktor angepassten Einnahmen den Ausgabenplafond.

Die Formel lautet: A = E × k

A bezeichnet hierbei den Höchstbetrag der beantragten Gesamtausgaben, E die geschätzten Ein­ nahmen und k den Konjunkturfaktor. Er ist definiert als das Verhältnis des geschätzten Trend-Brutto- inlandprodukts zum geschätzten aktuellen Bruttoinlandprodukt:

Trend BIP

k < 1

Trend-BIP aktuelles BIP

k =

k < 1

k > 1

Aktuelles BIP

In der Hochkonjunktur ist der Konjunkturfaktor kleiner als eins, wodurch Überschüsse zu erzielen sind. Während einer Rezession ist der Konjunkturfaktor grösser als eins, damit sind Defizite erlaubt. Über den ganzen Konjunkturzyklus gleichen sich Überschlüsse und Defizite aus, und der Haushalt ist längerfristig ausgeglichen.

Seit Einführung der Schuldbremse im Jahre 2003 hat der Bund seine Bruttoschuld bis 2019 um 28 Milliarden Franken auf den tiefsten Stand von noch 96 Milliarden Franken abgebaut. Die Schul- denbremse hat sich somit als wirksam erwiesen. Anschliessend stieg sie unter anderem wegen der Corona-Epidemie um fast den gleichen Betrag wieder auf 127 Milliarden Franken an. Der Bund unterscheidet zwischen dem ordentlichen und dem ausserordentlichen Haushalt. Au- sserordentliche Ausgaben sind auf aussergewöhnliche und vom Bund nicht steuerbaren Ent- wicklungen wie schwere Rezessionen, Naturkatastrophen, Pandemien oder Epidemien zurück- zuführen. Entsprechend werden die beiden Steuerinstrumente ausserhalb der Staatsrechnung «Ausgleichskonto» für die ordentlichen Rechnung und «Amortisationskonto» für die ausseror- dentliche Rechnung ausserhalb der Staatsrechnung geführt. Dem Ausgleichskonto werden die strukturellen Defizite der ordentlichen Rechnung belastet. Dem Amortisationskonto werden die ausserordentlichen Ausgaben und Einnahmen wie die ausserordentlichen Gewinnausschüttung der Schweizerischen Nationalbank belastet resp. gutgeschrieben. Sie zeigen in jedem Jahr die seit Einführung der beiden Schuldenbremsen kumulierten Überschüsse resp. die Defizite auf. Zur Bekämpfung der Corona-Krise hat der Bund in den Jahren 2020 bis 2023 gesamthaft 35,4 Milliarden Franken ausgegeben. Davon entfällt über 30 Milliarden Franken auf den ausserordent- lichen Haushalt und nur ein kleiner Teil auf den ordentlichen Haushalt. Per Ende 2023 wiesen das Ausgleichskonto für den ordentlichen Haushalt einen Überschuss von 20,0 Milliarden Franken und das Amortisationskonto für den ausserordentlichen Haushalt ein De- fizit von 27,2 Milliarden Franken auf.

Schuldenbremse und Corona

Es stellt sich die Frage, wie dieses kumulierte Defizit der ausserordentlichen Rechnung wieder abgebaut wird. Am 30. September 2022 beschloss das Parlament, den gesamten Fehlbetrag des

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