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ereinnahmen erwarten, muss aber trotzdem den Bau und Unterhalt von aufwändigen Strassen selber tragen. Die heutige Mobilität ermöglicht es, von den Leistungen von Zentrumsgemeinden oder von den Naturschönheiten von Landgemeinden zu profitieren und dennoch in einer steuer- günstigen Gemeinde zu wohnen. Um diesen Nachteilen entgegen zu wirken, wurde in der Schweiz der Finanzausgleich geschaf- fen. Es bestehen einerseits der interkantonale Finanzausgleich zwischen den Kantonen und dem Bund und andererseits der interkommunale Finanzausgleich zwischen den Gemeinden und dem Kanton. Diese kantonalen Ausgleichssysteme sind je nach Grösse und Struktur der Kantone un- terschiedlich ausgestaltet; sie orientieren sich aber am Konzept des Bundessystems. Der heute gültige Finanzausgleich zwischen dem Bund und den Kantonen nennt sich der Natio- nale Finanzausgleich (NFA). Er wurde nach einer Projektphase von über 10 Jahren vom Schweizer Volk im Jahr 2004 beschlossen. Er wird alle vier Jahre überprüft und wenn notwendig angepasst. Er besteht aus drei Hauptpfeilern: Ressourcenausgleich, Lastenausgleich und interkantonale Zu- sammenarbeit. Der letzte Pfeiler beinhaltet unter anderem den Ausgleich bei den Universitäten und auch den Kulturlastenausgleich zugunsten der städtischen Kulturangebote. Zur Berechnung des Ressourcenausgleichs wird das Ressourcenpotential eines jeden Kantons ermittelt. Es ergibt sich aus den Einkommen und Vermögen der natürlichen Personen und den Gewinnen der juristischen Personen aus einer dreijährigen Vorperiode. Der Ressourcenindex bil- det das Ressourcenpotential pro Einwohner jedes Kantons ab und beträgt im Durchschnitt aller Kantone 100 Punkte. Damit kann die Stärke pro Kopf der einzelnen Kantonen im Quervergleich und die Entwicklung über eine Zeitperiode dargestellt werden.

Ressourcenindex der Kantone 2024 in Punkten

200

175

150

( Quelle : Finanzausgleich zwischen Bund und Kantonen 2024, EFV, November 2023)

125

100

75

50

25

0

ZG NW BS GE ZH OW AI SH VD BL LU TI GR AR SG AG TG NE BE GL SO FR UR JU VS

SZ

Der ressourcenstärkste Kanton ist der Kanton Schwyz mit einem Index von 177 Punkte. Es folgen Zug, Nidwalden, Basel-Stadt und Genf. Von den grossen Kantonen weist Zürich einen Index von 121 Punkte auf. Obwalden hat in den letzten Jahren stark aufgeholt und liegt nun mit 110 Punkte über dem Durchschnitt. Der Kanton Appenzell Innerrhoden hat sich mit neu 104 Punkte deutlich verbessert. Schaffhausen und Waadt liegen mit 100 Punkte genau im Durchschnitt, während die beiden grossen Kantone Aargau mit 82 und Bern mit 75 Punkte deutlich unterdurchschnittliche Werte aufweisen. Die schwächsten Kantone sind weiterhin Jura und Wallis mit gut 65 Punkte. Aufgrund des Ressourcenindexes werden die Ressourcenausgleichszahlungen zwischen Bund und Kantonen vorgenommen. Zum Ressourcenausgleich kommt der Lastenausgleich für geografisch- topografische (Bergebiete) und für soziodemografische Lasten (AAA-Kernstädte für Armut, Al- tersstruktur und die Ausländerintegration) hinzu. Der gesamten Brutto-Ausgleichszahlungen im Jahre 2024 von 5,9 Milliarden Franken werden vom Bund mit 4,0 und von den ressourcenstarken Kantonen mit 1,9 Milliarden Franken finanziert. Die folgende Grafik zeigt die Nettoausgleichszahlungen von Ressourcen- und Lastenausgleich im Jahr 2024 pro Einwohner. 7 Kantone zahlen als Geber in das Ausgleichssystem ein und 19 Kantone erhalten als Nehmer Zahlungen.

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